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WEG - Eigentümerversammlung - Pflichten der Hausverwaltung?
Magnus Warker
10.10.2010 - 09:17
10.10.2010 - 09:17
in dem Protokoll einer Eigentümerversammlung steht in etwa folgendes:
"TOP 8: Beschluss über die Einrichtung einer Satellitenanlage
Der Kabelanschluss ... wird zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Zur
Versorgung der Wohnung wird eine Satellitenempfangsanlage errichtet. ...
Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende ... wird die Abwicklung dieser Maßnahme
betreuen. Seine Aufwendungen sollen ihm ... vergütet werden.
"
Der Verwaltungsbeirat wurde zwischenzeitlich aufgelöst und steht damit nicht
mehr für die Betreuung zur Verfügung.
Wie bindend ist vor diesem Hintergrund der Beschluss? Ist die Hausverwaltung
verpflichtet, den Beschluss dennoch umzusetzen und die wegfallenden
Beratungsleistungen ggf. anderweitig zu beschaffen? Oder kann sie den
Vorgang aufgrund des Wegfalls der Beratungsleistungen einfach "ruhen"
lassen?
Welche Ansprüche haben die Eigentümer, über den Sachstand informiert zu
werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass neu angeschaffte Geräte
(DVD-Recorder, etc.) evtl. nicht mehr nutzbar sind?
Danke!
Magnus
GERD KOHL
10.10.2010 - 09:33
10.10.2010 - 09:33
Magnus Warker schrieb/wrote am/on 10.10.2010 09:17