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[Leipzig] Verhandlung wegen Klage gegen Radbenutzungspflicht

Torsten
22.06.2009 - 21:07
Hallo,

nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das Verwaltungsgericht
Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Beginn ist um 10:15 Uhr mit einem Ortstermin [2]. Anschließend wird im
Verwaltungsgericht [3] weiter verhandelt.

Da ich nichts anderes gelesen habe, gehe ich davon aus, dass die
Verhandlung öffentlich ist.

Viele Grüße,
Torsten


[1] Nähere Informationen unter <http://www.rad-le.de/artikel/3-Was-bisher-
passiert-ist-Radweg-im-Ranstaedter-Steinweg.html> u. ff.

[2] Treffpunkt ist das Brückensperrungsdenkmal an der Kreuzung
Thomasiusstraße / Ranstädter Steinweg.

[3] Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig.

Christoph Maercker
23.06.2009 - 13:57
Torsten Schönebaum wrote:
nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das Verwaltungsgericht
Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Lege dem hohen Gericht die aktuellen Unfallberichte vor, zu denen hier
gerade Threads laufen. Gut vorgetragene Emotionen wirken manchmal
bekanntlich besser als sachliche Argumente. Aus Magdeburg kann ich
jederzeit ein gutes Dutzend weitere Unfälle beisteuern, damit es nicht
heißt "Einzelfälle". Aber Leipzig hat vermutlich selbst genug davon.
--


CU   Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Holger Opitz
25.06.2009 - 11:53
Torsten Schönebaum <torsten.email@anonym; schrieb:

Hallo,

nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das Verwaltungsgericht
Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Beginn ist um 10:15 Uhr mit einem Ortstermin [2]. Anschließend wird im
Verwaltungsgericht [3] weiter verhandelt.

Da ich nichts anderes gelesen habe, gehe ich davon aus, dass die
Verhandlung öffentlich ist.

Viele Grüße,
Torsten


[1] Nähere Informationen unter <http://www.rad-le.de/artikel/3-Was-bisher-passiert-ist-Radweg-im-Ranstaedter-Steinweg.html> u. ff.

[2] Treffpunkt ist das Brückensperrungsdenkmal an der Kreuzung
Thomasiusstraße / Ranstädter Steinweg.

[3] Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig.


Es ist lustig, dass auf den "Planfeststellungsbeschluss" hingewiesen
wird.
Genau das ist nämlich die Krux: im Planfeststellungsverfahren wird
aller möglicher Zauber geprüft, ob da Bomben liegen, die Piepmätze und
die Anwohner berücksichtigt werden und die Eisenbahn Einwände hat.

Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung als (Rad-)Verkehrsfläche steht im
Plan im Wesentlichen nur drin: "Die Beschilderung wird im Einvernehmen
mit der Straßenverkehrsbehörde vorgenommen."

Das heißt: erst wird gebaut, und zwar von Leuten, die der StVO nicht
mächtig sind, und hinterher überlegt man sich, wie man den Radverkehr
auf dem irgendwie gebauten Gelumpe führt. Schwachsinn hoch drei,
Verpulverung von Volksvermögen.
Anschließend jammern sie dann, wenn Du kommst und die blauen Lollis
runterreißen willst.

Holger

Elke Bock
25.06.2009 - 13:38
Torsten Schönebaum <torsten.email@anonym; schrieb:

Hallo,

nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das Verwaltungsgericht
Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Beginn ist um 10:15 Uhr mit einem Ortstermin [2]. Anschließend wird im
Verwaltungsgericht [3] weiter verhandelt.

Eine Uhrzeit für [3] gibt es nicht? Die Entfernung zwischen den beiden
Orten ist ja nicht gerade unerheblich.

[3] Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig.

Das ist das Leutzscher Rathaus, oder?

Torsten
25.06.2009 - 17:39
Elke Bock schrieb:

Torsten Schönebaum <torsten.email@anonym; schrieb:

Hallo,

nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das
Verwaltungsgericht Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Beginn ist um 10:15 Uhr mit einem Ortstermin [2]. Anschließend wird im
Verwaltungsgericht [3] weiter verhandelt.

Eine Uhrzeit für [3] gibt es nicht? Die Entfernung zwischen den beiden
Orten ist ja nicht gerade unerheblich.

Nein. Das Gericht mag anscheinend nicht abschätzen, wie lange der
Ortstermin dauern wird. Aber ich werden den Weg von [2] nach [3] sowieso
mit dem Rad zurücklegen und freue mich immer übers Fahren in der
Gruppe ;-)

[3] Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig.

Das ist das Leutzscher Rathaus, oder?

Oder. Es ist eine sehr schöne Villa. Auf der Webseite (http://
www.justiz.sachsen.de/vgl/) ist ein Foto zur Orientierung.

Viele Grüße,
Torsten

Torsten
25.06.2009 - 17:48
Christoph Maercker schrieb:

Torsten Schönebaum wrote:
nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das
Verwaltungsgericht Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Lege dem hohen Gericht die aktuellen Unfallberichte vor, zu denen hier
gerade Threads laufen. Gut vorgetragene Emotionen wirken manchmal
bekanntlich besser als sachliche Argumente.

Damit bin ich in diesem Fall vorsichtig, weil's im beanstandeten
Abschnitt nur eine sehr wenig befahrene Einmündung gibt. Ich habe aber
<http://www.rad-le.de/artikel/90-Radwege-sind-gefaehrlich-XIII.html> zu
bieten [1].

Aus Magdeburg kann ich
jederzeit ein gutes Dutzend weitere Unfälle beisteuern, damit es nicht
heißt "Einzelfälle". Aber Leipzig hat vermutlich selbst genug davon.

Ja. Wobei mir aufgefallen ist, dass im Polizeibericht in letzter Zeit
seltener über Abbiegeunfälle an Radwegen berichtet wurde. Stattdessen gab
es mehrere Berichte über Fehler beim Überholen (negativer Seitenabstand).

Viele Grüße,
Torsten

[1] Radfahrerin (auf dem Fuß- und Radweg) verliert etwas aus der
Hosentasche und bremst plötzlich, Radfahrer hinter ihr kann wegen
Fußgängern nicht ausweichen und legt nach fahlscher Bremsung einen
Penninger hin.

Torsten
25.06.2009 - 17:55

Holger Opitz schrieb:

(Fullquote entfernt)

Es ist lustig, dass auf den "Planfeststellungsbeschluss" hingewiesen
wird.
Genau das ist nämlich die Krux: im Planfeststellungsverfahren wird aller
möglicher Zauber geprüft, ob da Bomben liegen, die Piepmätze und die
Anwohner berücksichtigt werden und die Eisenbahn Einwände hat.

Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung als (Rad-)Verkehrsfläche steht im
Plan im Wesentlichen nur drin: "Die Beschilderung wird im Einvernehmen
mit der Straßenverkehrsbehörde vorgenommen."

In diesem Fall stand drin, dass der Weg als Verkehrsfläche für Radfahrer
und Fußgänger vorgesehen ist, sonst würde sich die Stadt jetzt nicht so
winden: Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind Fördermittel verbunden,
die die Stadt zurückzahlen müsste, wenn sie sich nicht an ihn hält (also
die Benutzungspflicht zurücknimmt). Ansonsten wäre ihr die Geschichte
nämlich ziemlich egal und die Schilder wären ab.

Bei der Planfeststellung ist anscheinend nur vergessen worden, die
Baumscheiben und Beleuchtungsmasten zu berücksichtigen...

Viele Grüße,
Torsten

Christoph Maercker
26.06.2009 - 09:02
Torsten Schönebaum wrote:
Ja. Wobei mir aufgefallen ist, dass im Polizeibericht in letzter Zeit
seltener über Abbiegeunfälle an Radwegen berichtet wurde. Stattdessen gab
es mehrere Berichte über Fehler beim Überholen (negativer Seitenabstand).

Das fällt mir schon seit über einem Jahr auf. Bei uns stehen jetzt vor
allem besoffene Radfahrer in der Zeitung, seltener Geisterradler oder
Rotlichtsünder, ganz selten (schwere) Abbiegeunfälle in der
Polizeispalte. Außerdem öfters was zu Fahrradklau, zumeist die
aufgeklärten Fälle.

[1] Radfahrerin (auf dem Fuß- und Radweg) verliert etwas aus der
Hosentasche und bremst plötzlich, Radfahrer hinter ihr kann wegen
Fußgängern nicht ausweichen und legt nach fahlscher Bremsung einen
Penninger hin.

Ist die beklagte Straße nicht streckenweise mit VZ240 beschildert? Dann
hätten schon heute die Fußgänger ein Wörtchen mitzureden, ab Setp. auch
bei VZ241.
--


CU   Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Torsten
26.06.2009 - 14:23
Torsten Schönebaum schrieb:

nur ein kurzer Terminhinweis: Am 1.7.09 verhandelt das
Verwaltungsgericht Leipzig über meine Klage [1] gegen die stadtwärtige
Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg, Leipzig.

Gerade habe ich telefonisch vom Gericht erfahren, dass der Termin nicht
stattfindet, weil die Stadt angekündigt hat, die Beschilderung ändern zu
wollen. Wie genau, weiß ich noch nicht, in den nächsten Tagen soll mir
ein Schriftsatz zugehen. Ich werde dann berichten.

Viele Grüße,
Torsten

Torsten
26.06.2009 - 14:26
Christoph Maercker schrieb:

Torsten Schönebaum wrote:
[1] Radfahrerin (auf dem Fuß- und Radweg) verliert etwas aus der
Hosentasche und bremst plötzlich, Radfahrer hinter ihr kann wegen
Fußgängern nicht ausweichen und legt nach fahlscher Bremsung einen
Penninger hin.

Ist die beklagte Straße nicht streckenweise mit VZ240 beschildert? Dann
hätten schon heute die Fußgänger ein Wörtchen mitzureden, ab Setp. auch
bei VZ241.

In der beklagten Richtung gibt's tatsächlich komplett Z. 240. Wenn die
Verhandlung stattgefunden hätte, wäre ich auch auf die entsprechenden
Folgen für die Fußgänger eingegangen. Jetzt bin ich erstmal gespannt, was
sich die Stadt neues ausgedacht hat...

Viele Grüße,
Torsten

bernd_usenet
26.06.2009 - 16:23
Am 25 Jun 2009 15:39:20 GMT schrieb Torsten Schönebaum:
Elke Bock schrieb:
>
> Eine Uhrzeit für [3] gibt es nicht? Die Entfernung zwischen den beiden
> Orten ist ja nicht gerade unerheblich.

Nein. Das Gericht mag anscheinend nicht abschätzen, wie lange der
Ortstermin dauern wird. Aber ich werden den Weg von [2] nach [3] sowieso
mit dem Rad zurücklegen und freue mich immer übers Fahren in der
Gruppe ;-)

Du kannst doch auch zusammen mit den Richtern und Anwälten zurück
fahren. Die werden doch solchen einen Ortstermin mit dem Fahrrad
wahrnehmen, weil man sonst die Defizite nicht erkennen kann, oder etwa
nicht?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder

bernd_usenet
26.06.2009 - 16:27
Am 25 Jun 2009 15:55:46 GMT schrieb Torsten Schönebaum:

In diesem Fall stand drin, dass der Weg als Verkehrsfläche für Radfahrer
und Fußgänger vorgesehen ist, sonst würde sich die Stadt jetzt nicht so
winden: Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind Fördermittel verbunden,
die die Stadt zurückzahlen müsste, wenn sie sich nicht an ihn hält (also
die Benutzungspflicht zurücknimmt). Ansonsten wäre ihr die Geschichte
nämlich ziemlich egal und die Schilder wären ab.

Nein, das stimmt so nicht. Die straßenrechtliche Widmung zeigt nur den
Rahmen auf. Die straßenverkehrsrechtliche Ausgestaltung kann davon
abweichen, z.B. die Benutzung einer gewidmeten Fläche (teilweise)
untersagen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder

Torsten
29.06.2009 - 17:33
Bernd Sluka schrieb:

Am 25 Jun 2009 15:55:46 GMT schrieb Torsten Schönebaum:

In diesem Fall stand drin, dass der Weg als Verkehrsfläche für
Radfahrer und Fußgänger vorgesehen ist, sonst würde sich die Stadt
jetzt nicht so winden: Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind
Fördermittel verbunden, die die Stadt zurückzahlen müsste, wenn sie
sich nicht an ihn hält (also die Benutzungspflicht zurücknimmt).
Ansonsten wäre ihr die Geschichte nämlich ziemlich egal und die
Schilder wären ab.

Nein, das stimmt so nicht. Die straßenrechtliche Widmung zeigt nur den
Rahmen auf. Die straßenverkehrsrechtliche Ausgestaltung kann davon
abweichen, z.B. die Benutzung einer gewidmeten Fläche (teilweise)
untersagen.

Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem Thema sind meine eigenen
Fortbildungsbemühungen fehlgeschlagen, so dass ich nur das wiedergeben
konnte, was die Stadt (intern gegenüber der Aufsichtsbehörde) als Grund
für die Nicht-Entfernung der Benutzungspflicht angegeben hat.

Im Wesentlichen vertritt bzw. vertrat die Aufsichtsbehörde, die für die
Prüfung der Fördermittel zuständig ist, die Auffassung, dass der
gemeinsame Fuß- und Radweg nur dann förderfähig ist, wenn eine
Benutzungspflicht besteht.

Hast du u. U. Hinweise, wo ich mehr zum Thema erfahren kann?

Vielen Dank,
Torsten

Martin Glas
29.06.2009 - 22:23
On 29 Jun., 17:33, Torsten Schönebaum <torsten.schoeneb...@arcor.de>
wrote:
Bernd Sluka schrieb:

> Am 25 Jun 2009 15:55:46 GMT schrieb Torsten Schönebaum:

>> In diesem Fall stand drin, dass der Weg als Verkehrsfläche für
>> Radfahrer und Fußgänger vorgesehen ist, sonst würde sich die Sta=
dt
>> jetzt nicht so winden: Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind
>> Fördermittel verbunden, die die Stadt zurückzahlen müsste, wenn =
sie
>> sich nicht an ihn hält (also die Benutzungspflicht zurücknimmt).
>> Ansonsten wäre ihr die Geschichte nämlich ziemlich egal und die
>> Schilder wären ab.

> Nein, das stimmt so nicht. Die straßenrechtliche Widmung zeigt nur de=
n
> Rahmen auf. Die straßenverkehrsrechtliche Ausgestaltung kann davon
> abweichen, z.B. die Benutzung einer gewidmeten Fläche (teilweise)
> untersagen.

Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem Thema sind meine eigenen
Fortbildungsbemühungen fehlgeschlagen, so dass ich nur das wiedergeben
konnte, was die Stadt (intern gegenüber der Aufsichtsbehörde) als Gru=
nd
für die Nicht-Entfernung der Benutzungspflicht angegeben hat.

Im Wesentlichen vertritt bzw. vertrat die Aufsichtsbehörde, die für d=
ie
Prüfung der Fördermittel zuständig ist, die Auffassung, dass der
gemeinsame Fuß- und Radweg nur dann förderfähig ist, wenn eine
Benutzungspflicht besteht.

Hast du u. U. Hinweise, wo ich mehr zum Thema erfahren kann?


Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das hier passt, aber die
Benutzungspflicht ist keine Bedingung (mehr?) für die Fördergelder:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_volker_wissing-650-6001--f145618.html#fr=
age145618

Wenn nur die Benutzungspflicht entfernt wird, steht die entsprechende
Fläche ja immer noch dem Radverkehr zur Verfügung.

-mg

Martin Bruckmeier
30.06.2009 - 22:01
Torsten Schönebaum hat geschrieben:

Im Wesentlichen vertritt bzw. vertrat die Aufsichtsbehörde, die für die
Prüfung der Fördermittel zuständig ist, die Auffassung, dass der
gemeinsame Fuß- und Radweg nur dann förderfähig ist, wenn eine
Benutzungspflicht besteht.

Und mit so einer Begründung kann man auch vor Gericht die Anordnung
einer Benutzungspflicht verteidigen?

Bzw. schon vorher rechtfertigen? "Wir ordnen die Benutzungspflicht an,
um Fördermittel zu erhalten"?

Sollte es nicht so sein, daß man eine bauliche Maßnahme für sinnvoll,
notwendig, wünschenswert ... was auch immer ... hält, und sich dann um
die Finanzierung kümmert?
Vielleicht gibt's ja einen Katalog mit Fördermitteln, der Höhe nach
sortiert. 15000 Euro - mit einem Radweg sind Sie dabei!




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