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Sachbeschädigung????

"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 14:07
Hallo,

ein Mieter spart seine Wohnung kaputt - bedeutet dass er nicht heizt
und dadurch nun sowohl das Frischwasser als auch das Abwasser eingefroren
ist. In der Toilette ist eine Eisbahn!!

Kann ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen???

Danke
TOM


Frank Hucklenbroich
15.02.2012 - 14:38
Am Wed, 15 Feb 2012 14:07:14 +0100 schrieb Thomas Mayer:

Hallo,

ein Mieter spart seine Wohnung kaputt - bedeutet dass er nicht heizt
und dadurch nun sowohl das Frischwasser als auch das Abwasser eingefroren
ist. In der Toilette ist eine Eisbahn!!

Kann ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen???

Kannst Du, aber was bringt es Dir? Es wäre sinnvoller, ihn auf
Schadenersatz zu verklagen, so daß er die verursachten Schäden ersetzen
muß.
Und ob Du mit "Sachbeschädigung" durchkommst ist in dem Fall auch so eine
Frage, der Schaden dürfte möglicherweise fahrlässig verursacht worden sein,
und dies ist nicht strafbar.

Grüße,

Frank

"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 14:57

"Frank Hucklenbroich" <Hemail@anonym; schrieb

Kannst Du, aber was bringt es Dir? Es wäre sinnvoller, ihn auf
Schadenersatz zu verklagen, so daß er die verursachten Schäden ersetzen
muß.

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er Insolvenzverschleppung!
Trotz abgegener EV hat er weiterhin sein Gewerbe (nicht mehr bei mir) und
zockt dabei immer noch andere Leute ab!

Ich würde Ihm sehr gerne ein wenig Ärger bereiten - z.B. durch eine Anzeige
und suche nun solche Möglichkeiten.


"Wolf Stringhammer"
15.02.2012 - 15:06

"Thomas Mayer" schrieb:

Ich würde Ihm sehr gerne ein wenig Ärger bereiten - z.B. durch
eine Anzeige und suche nun solche Möglichkeiten.

Klingt nach Blockwartmentalität. Lies ein guten Buch,
bring mehr und nachhaltigere Freude. W.


"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 15:13

"Wolf Stringhammer" <Wolf.Semail@anonym; schrieb

Klingt nach Blockwartmentalität. Lies ein guten Buch,
bring mehr und nachhaltigere Freude. W.

Naja, ich weiß nicht so recht!!
Der Typ zockt Leute ab und unsere Gesetzeslage unterstützt seine
Vorgehensweise auch noch - gibt den Gläubigern kaum eine Möglichkeit
an ihr Geld zu kommen.

Solchen Leute MUSS man das handwerk legen.


Frank Hucklenbroich
15.02.2012 - 15:35
Am Wed, 15 Feb 2012 14:57:10 +0100 schrieb Thomas Mayer:

"Frank Hucklenbroich" <Hemail@anonym; schrieb

Kannst Du, aber was bringt es Dir? Es wäre sinnvoller, ihn auf
Schadenersatz zu verklagen, so daß er die verursachten Schäden ersetzen
muß.

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er Insolvenzverschleppung!
Trotz abgegener EV hat er weiterhin sein Gewerbe (nicht mehr bei mir) und
zockt dabei immer noch andere Leute ab!

Ich würde Ihm sehr gerne ein wenig Ärger bereiten - z.B. durch eine Anzeige
und suche nun solche Möglichkeiten.

Wie gesagt, Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Das ist hier wohl kaum
zu beweisen. Anders wäre es wenn er die Tür eintritt oder die Wände
beschmiert.

Wenn er aber sagt, er habe bloß vergessen die Heizung anzudrehen, ist er
fein raus.

Grüße,

Frank

unknown (MSG-ID logged)
15.02.2012 - 16:04

Am 15.02.2012 14:57, schrieb Thomas Mayer:

"Frank Hucklenbroich" <Hemail@anonym; schrieb

Kannst Du, aber was bringt es Dir? Es wäre sinnvoller, ihn auf
Schadenersatz zu verklagen, so daß er die verursachten Schäden ersetzen
muß.

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er
Insolvenzverschleppung!
Trotz abgegener EV hat er weiterhin sein Gewerbe (nicht mehr bei mir) und
zockt dabei immer noch andere Leute ab!

Ich würde Ihm sehr gerne ein wenig Ärger bereiten - z.B. durch eine Anzeige
und suche nun solche Möglichkeiten.

Na dann zeige ihn doch einfach an und unterstelle einfach, dass er die
Beschädigung absichtlich verursacht hat. Jeder Mensch weiß ja, dass man
bei Frost heizen muss um entsprechende Schäden zu vermeiden - kann also
nur Absicht gewesen sein.

Bye
Sven


"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 16:31

"Sven Bötcher" <email@anonym; schrieb

Na dann zeige ihn doch einfach an und unterstelle einfach, dass er die Beschädigung absichtlich verursacht hat. Jeder Mensch weiß
ja, dass man bei Frost heizen muss um entsprechende Schäden zu vermeiden - kann also nur Absicht gewesen sein.



Na das ist doch mal eine Antwort - Recht hast du!!

Was müßte ich jetzt tun?
Zur Polizei laufen und eine "Anzeige wegen Sachbeschädigung" loslassen.
Als Erklärung einfach die Absicht in den Raum stellen, da ja jeder normale
Mensch weiß, dass man bei Frost ......!!

Es ist immer noch "die überlassene Mietsache" - gilt das dann auch?

Danke
TOM




Lars Friedrich
15.02.2012 - 16:36
Am 15.02.2012 15:13, schrieb Thomas Mayer:
Klingt nach Blockwartmentalität. Lies ein guten Buch,
bring mehr und nachhaltigere Freude. W.
Naja, ich weiß nicht so recht!!
Der Typ zockt Leute ab und unsere Gesetzeslage unterstützt seine
Vorgehensweise auch noch - gibt den Gläubigern kaum eine Möglichkeit
an ihr Geld zu kommen.

Solchen Leute MUSS man das handwerk legen.


Ja, aber stören tut dich das ja erst, seit deine Wohnung leidet...

Grüße,
Lars Friedrich


Roland Schmelzer
15.02.2012 - 16:50
Am 15.02.2012 14:07, schrieb Thomas Mayer:
Hallo,

ein Mieter spart seine Wohnung kaputt - bedeutet dass er nicht heizt
und dadurch nun sowohl das Frischwasser als auch das Abwasser eingefroren
ist. In der Toilette ist eine Eisbahn!!

Kann ich ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen???

Du solltest vor allem dem Mieter sein Fehlverhalten mitteilen und ihn
auffordern dies unverzüglich zu unterlassen.

In den meisten Mietverträgen (auch in dem mit Deinem Mieter?) steht nämlich
etwas in der Art zu lesen:

"§??   Schäden an der Mietsache und Instandhaltung
13.1   Der Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache sowie den ihm
überlassenen Einrichtungen und Anlagen umsichtig und sorgsam umzugehen. Er
hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache ordnungsgemäß gereinigt und
ausreichend belüftet und beheizt wird."

Nach Deiner Schilderung kommt dem der Mieter nicht nach. Natürlich bleibt
es Dir unbenommen den Mieter für bereits entstandene Schäden an der
Mietsache zur Kasse zu bitten. Ob das von Erfolg gekrönt ist steht auf
einem anderen Blatt.

Roland S.

"Harald Hengel"
15.02.2012 - 17:00
Thomas Mayer schrieb:
"Frank Hucklenbroich" <Hemail@anonym; schrieb

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er
Insolvenzverschleppung! Trotz abgegener EV hat er
weiterhin sein Gewerbe (nicht mehr bei mir)

Darf er nach einer EV kein Geld mehr auf selbständiger Basis
verdienen?

Grüße Harald


"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 17:13

"Harald Hengel" <email@anonym; schrieb

Darf er nach einer EV kein Geld mehr auf selbständiger Basis verdienen?



Natürlich, das wäre schon ein Ziel aber er verdient nicht - er zockt ab!!
Alles auf Kosten der anderen und das darf so nicht weiter gehen.



"Thomas Mayer"
15.02.2012 - 17:15

"Roland Schmelzer" <Roland.Semail@anonym; schrieb

... Ob das von Erfolg gekrönt ist steht auf einem anderen Blatt.


Richtig, aber ich will Ihn ärgern - Geld werde ich bestimmt nicht
bekommen. Ärger mit Ämtern oder der Polizei würde Ihm das Leben
erschweren und das ist mein Ziel, wenn es schon kein Geld gibt!



Stefan Schmitz
15.02.2012 - 17:36
On 15 Feb., 14:57, "Thomas Mayer" <Mayer_...@GMX.de> wrote:

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er Insolvenzversc=
hleppung!

Warum zeigst du ihn nicht *deswegen* an?
Dürfte sinnvoller sein als wegen fahrlässiger Sachbeschädigung.

unknown (MSG-ID logged)
15.02.2012 - 20:08
Am 15.02.2012 15:35, schrieb Frank Hucklenbroich:
Am Wed, 15 Feb 2012 14:57:10 +0100 schrieb Thomas Mayer:

"Frank Hucklenbroich"<Hemail@anonym; schrieb

Kannst Du, aber was bringt es Dir? Es wäre sinnvoller, ihn auf
Schadenersatz zu verklagen, so daß er die verursachten Schäden ersetzen
muß.

Der Mieter ist eigentlich am Ende - für mich betreibt er Insolvenzverschleppung!
Trotz abgegener EV hat er weiterhin sein Gewerbe (nicht mehr bei mir) und
zockt dabei immer noch andere Leute ab!

Ich würde Ihm sehr gerne ein wenig Ärger bereiten - z.B. durch eine Anzeige
und suche nun solche Möglichkeiten.

Wie gesagt, Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus.

Natürlich ist eine fahrlässige Sachbeschädigung möglich, nur ist sie
dann nicht strafbar.

Bye
Sven





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