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Die Justiz
13.11.2007 - 17:11
Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR
sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung wie
die anderer Versicherter behandelt werden. In einem Gesetzentwurf zur
Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
(16/7035) fordern die Abgeordneten, dass die Entgelte der
Versorgungsberechtigten nicht mehr nur bis zum
Durchschnittseinkommen, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze in
die Renteberechnung eingehen. Die Streichung der bisherigen Kappung
solle rückwirkend zum Juli 1993 erfolgen, da von da an für
Sonderversorgungssysteme keine Vergleichsrentenberechnung mehr
erfolgte. Die Linke moniert, dass nach geltender Rechtslage "Personen
mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR
mit die Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt"
würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des
Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.


http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf
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Matthias Kern
13.11.2007 - 17:15
Die Justiz <email@anonym; schrieb:

> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR
> sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung
> wie die anderer Versicherter behandelt werden. In einem
> Gesetzentwurf zur 4nderung des Anspruchs- und
> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht
> mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993
> erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass
> nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen
> im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie betreffenden
> Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese Regelung
> widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und verletze die
> Wertneutralität des Rentenrechts.
>0
>0
http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf


Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten im
Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!


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Schuster bleib bei deinen Leisten, Breuer bei deinem Bier.

Die Justiz
13.11.2007 - 17:23
Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR
sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung
wie die anderer Versicherter behandelt werden. In einem
Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht
mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993
erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass
nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen
im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie betreffenden
Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese Regelung
widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und verletze die
Wertneutralität des Rentenrechts.

http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf

Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten im
Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!

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Matthias Kern
13.11.2007 - 17:26
Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:
0
> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>0
>>> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der
>>> DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
>>> Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden.
>>> In einem Gesetzentwurf zur 4nderung des Anspruchs- und
>>> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
>>> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht
>>> mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
>>> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
>>> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993
>>> erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
>>> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass
>>> nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen
>>> im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie
>>> betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese
>>> Regelung widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und
>>> verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.
>>>0
>> http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf
>0
> Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten
> im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!
0
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Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.


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Die Justiz
13.11.2007 - 17:27
Am Tue, 13 Nov 2007 17:26:26 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der
DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden.
In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht
mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993
erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass
nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen
im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie
betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese
Regelung widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und
verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.

http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf

Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten
im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!

Mein Kind, was weißt du denn schon davon.

Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.

Von der Waffen-SS ?
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Matthias Kern
13.11.2007 - 17:31
Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:26:26 +0100 schrieb Matthias Kern:
0
> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>0
>> Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:
>>0
>>> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>>>0
>>>>> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der
>>>>> DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
>>>>> Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden.
>>>>> In einem Gesetzentwurf zur 4nderung des Anspruchs- und
>>>>> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
>>>>> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten
>>>>> nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
>>>>> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
>>>>> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli
>>>>> 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
>>>>> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert,
>>>>> dass nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen
>>>>> Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die
>>>>> Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt"
>>>>> würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des
>>>>> Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des
>>>>> Rentenrechts.
>>>>>0
>>>> http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf
>>>0
>>> Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten
>>> im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!
>>0
>> Mein Kind, was weißt du denn schon davon.
>0
> Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
> Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.
0
Von der Waffen-SS ?

Schätz ich mal nicht, oder hatte die Waffen-SS auch Luftwaffe? Soweit
ich weiß: nein!

--0
Schuster bleib bei deinen Leisten, Breuer bei deinem Bier.

"H.P. Huber"
13.11.2007 - 17:31

Matthias Kern schrieb:

[....]

..... Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und

Seit wann war die Wehrmacht *sanghörig*?
Mei Kerndepp blamier di hoid noo a bissl mehra.

Matthias Kern
13.11.2007 - 17:37
"H.P. Huber" <Hemail@anonym; schrieb:

Matthias Kern schrieb:
0
[....]
0
> ..... Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
0
Seit wann war die Wehrmacht *sanghörig*?
Mei Kerndepp blamier di hoid noo a bissl mehra.


Hast wieder einen Rechtschreibfehler gefunden du Rächtschraibäxpärte!


f'up dag0


--0
Schuster bleib bei deinen Leisten, Breuer bei deinem Bier.

Die Justiz
13.11.2007 - 17:37
Am Tue, 13 Nov 2007 17:31:12 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:26:26 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der
> DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
> Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden.
> In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und
> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten
> nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli
> 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert,
> dass nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen
> Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die
> Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt"
> würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des
> Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des
> Rentenrechts.
>
http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf

Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten
im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!

Mein Kind, was weißt du denn schon davon.

Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.

Von der Waffen-SS ?

Schätz ich mal nicht, oder hatte die Waffen-SS auch Luftwaffe? Soweit
ich weiß: nein!

Du hattest nicht von Luftwaffe, nur von Waffen SS gesprochen.
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Matthias Kern
13.11.2007 - 17:44
Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:31:12 +0100 schrieb Matthias Kern:
0
> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>0
>> Am Tue, 13 Nov 2007 17:26:26 +0100 schrieb Matthias Kern:
>>0
>>> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>>>0
>>>> Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:
>>>>0
>>>>> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>>>>>0
>>>>>>> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in
>>>>>>> der DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
>>>>>>> Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt
>>>>>>> werden. In einem Gesetzentwurf zur 4nderung des Anspruchs- und
>>>>>>> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
>>>>>>> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten
>>>>>>> nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
>>>>>>> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
>>>>>>> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli
>>>>>>> 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
>>>>>>> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert,
>>>>>>> dass nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen
>>>>>>> Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die
>>>>>>> Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt"
>>>>>>> würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des
>>>>>>> Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des
>>>>>>> Rentenrechts.
>>>>>>>0
>>>>>> http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf
>>>>>0
>>>>> Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen
>>>>> Beschäftigten im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!
>>>>0
>>>> Mein Kind, was weißt du denn schon davon.
>>>0
>>> Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
>>> Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.
>>0
>> Von der Waffen-SS ?
>0
> Schätz ich mal nicht, oder hatte die Waffen-SS auch Luftwaffe?
> Soweit ich weiß: nein!
0
Du hattest nicht von Luftwaffe, nur von Waffen SS gesprochen.


Ja und? Widerspricht sich Luftwaffe und Wehrmacht?

Nein!

--0
Schuster bleib bei deinen Leisten, Breuer bei deinem Bier.

Die Justiz
13.11.2007 - 17:47
Am Tue, 13 Nov 2007 17:44:37 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:31:12 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:26:26 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Die Justiz <email@anonym; schrieb:
>
>>> Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in
>>> der DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der
>>> Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt
>>> werden. In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und
>>> Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
>>> Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten
>>> nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
>>> Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
>>> Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli
>>> 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
>>> Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert,
>>> dass nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen
>>> Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die
>>> Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt"
>>> würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des
>>> Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des
>>> Rentenrechts.
>>>
>> http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf
>
> Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen
> Beschäftigten im Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!

Mein Kind, was weißt du denn schon davon.

Mehr als du auf alle Fälle. Ich hatte/habe Wehrmachtsanghörige und
Polizisten aus der damaligen Zeit in der Familie.

Von der Waffen-SS ?

Schätz ich mal nicht, oder hatte die Waffen-SS auch Luftwaffe?
Soweit ich weiß: nein!

Du hattest nicht von Luftwaffe, nur von Waffen SS gesprochen.

Ja und? Widerspricht sich Luftwaffe und Wehrmacht?

Nein!

Erzähl mal mehr über die krimminelle Bande.:-)
--
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Matthias Kern
13.11.2007 - 17:49
Die Justiz <email@anonym; schrieb:

0
Erzähl mal mehr über die krimminelle Bande.:-)


Cber die NPD, kannste bei Wikipedia nachlesen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationaldemokratische_Partei_Deutschlands


--0
Schuster bleib bei deinen Leisten, Breuer bei deinem Bier.

"Rolf Mecker"
13.11.2007 - 18:21

"Die Justiz" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:5ir8dnv9920e$.11ecog6h78hd1.email@anonym...
Am Tue, 13 Nov 2007 17:15:56 +0100 schrieb Matthias Kern:

Die Justiz <email@anonym; schrieb:

Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR
sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung
wie die anderer Versicherter behandelt werden. In einem
Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes (16/7035) fordern die
Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht
mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die
Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993
erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine
Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass
nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen
im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie betreffenden
Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese Regelung
widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und verletze die
Wertneutralität des Rentenrechts.

http://dip.bundestag.de/btd/16/070/1607035.pdf

Gell schrecklich, nur blöde das das bei "staatsnahen Beschäftigten im
Dritten Reich" genauso gehandhabt wurde!

Mein Kind, was weißt du denn schon davon.

Wie alt ist denn dieser Vogel überhaupt, dass er so genau Bescheid wissen
will?

fragt Rolf ganz verwundert.

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