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Gewerblich lagern = Zum Empfang bereithalten?

Andreas Thun
17.07.2007 - 08:56
Hallo! Ich habe in kleines Ladengeschäft (ohne Fernseher ab mit
angemeldetem PC, wo ich u.a. auch als Verkaufsagent für eBay tätig
bin. Im Zuge dessen lagere ich auch die zum Verkauf bestimmten
Geräte im Laden ein.
Gestern war dan ein "Herr vom WDR" da, der mich direkt anmachte, daß
ich angeblich Falschangaben zur Anmeldung gemacht hätte. Grund war
die Auslage und der einsehbare Teil meines Lagers, in dem u.A. auch
Videorecorder, DVBT-Receiver und Fernseher stehen. Alles natürlich
nicht eingestöpselt sondern ausschließlich nur zur Ansicht bzw.
zur Verwahrung für die Kunden und zur Vorbereitung zum Versand.

Jetzt ist der gute Mann der Meinung, ich müsste JEDES Gerät, auch
wenn es nur kurzfristig im Laden ist anmelden, da sie theoretisch
zum Empfang bereitsstehen und ich kein Fachbetrieb für Reparaturen
oder so was bin.

Dementsprechend müsste sich ja jeder gewerbbsmäßige An- und Verkauf
sowie Vermieter von Lagerhallen dumm und dusselig zahlen.

Jedesfalls "werde ich Bescheid bekommen"

wie seht ihr das?






Martin Trautmann
17.07.2007 - 09:31
On Tue, 17 Jul 2007 08:56:58 +0200, Andreas Thun wrote:
wie seht ihr das?

Willkommen, Herr K

Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung, die dafuer einspraenge? Dann
kannst du eine Klage probieren - andernfalls hat die GEZ nicht immer,
aber mehrfach hier ihren Standpunkt vor Gericht durchgesetzt. Hat sich
der Mensch davon ueberzeugt, dass in den Kartons funktionsfaehige
Geraete lagerten?

Fachleute muessten beurteilen, ob du ab sofort die Lagerung solcher
Geraete ablehnen und eine WEITERE Gebuehrenpflicht verweigern solltest.
Nach GEZ-Logik musst du rueckwirkend nachzahlen, kannst dich aber nicht
rueckwirkend und auch nicht im voraus abmelden, sondern erst ab dem
Moment, wo du nichts mehr hast.

Du solltest nicht wirklich versuchen, das zu verstehen...

Schoenen Gruss
Martin

"Dee Kay"
17.07.2007 - 16:57
Das ist mal wieder typisch Gez. Ohne Sinn und Verstand die Leute
ausquetschen und sich der Unterstützung des Staates sicher sein.

Also, du bezahlst natürlich nicht. Jedes Gerät im Laden zu bezahlen, ist
wohl ein schlechter Scherz. Unglaublich.Du mußt nicht für Geräte bezahlen,
die dir ja nicht dir gehören und du sie nur verkaufst. Die Leute, die die
Geräte verkaufen, mußten dafür ja schon Gez bezahlen.

Ich würde weiterhin der Gez-Bande mitteilen, dass du nur die Erlaubnis
hattest, die Geräte zwecks Photo/Test auszupacken, danach haben der
Verkäufer und du vereinbart, dass du die Geräte nicht mehr
anschalten/benutzen darfst, da sie ja auch nicht nicht deine sind.Die Gez
würde dir dann ja quasi einen Vertragsbruch mit deinen Kunden nachweisen
müssen, was sie nicht kann. Von daher entsteht auch kein Grund für etwaige
Gebühren. Es gibt auch Präzendenzfälle ( Aldi, verpackte TV-Geräte ). Was
denkt sich dieser Gez-Typ ? Ganz einfach, der hat ne neue Quelle für ne
fette Provision entdeckt ( 40% ) und will sie sich natürlich nicht entgehen
lassen.Ein Gang zum Anwalt könnte aber nötig werden, um der Sache
entsprechend Nachdruck zu geben, da der Gez-Schnüffler bzw die Gez da sicher
nicht so schnell nachgeben wird, auch wenn sie im Unrecht sind.

"Martin Trautmann" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:slrnf9os21.cok.t-use@ID-685.user.individual.de...
On Tue, 17 Jul 2007 08:56:58 +0200, Andreas Thun wrote:
wie seht ihr das?

Willkommen, Herr K

Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung, die dafuer einspraenge? Dann
kannst du eine Klage probieren - andernfalls hat die GEZ nicht immer,
aber mehrfach hier ihren Standpunkt vor Gericht durchgesetzt. Hat sich
der Mensch davon ueberzeugt, dass in den Kartons funktionsfaehige
Geraete lagerten?

Fachleute muessten beurteilen, ob du ab sofort die Lagerung solcher
Geraete ablehnen und eine WEITERE Gebuehrenpflicht verweigern solltest.
Nach GEZ-Logik musst du rueckwirkend nachzahlen, kannst dich aber nicht
rueckwirkend und auch nicht im voraus abmelden, sondern erst ab dem
Moment, wo du nichts mehr hast.

Du solltest nicht wirklich versuchen, das zu verstehen...

Schoenen Gruss
Martin



"Dee Kay"
17.07.2007 - 17:20
Lebensmittelketten müssen keine Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehgeräte
zahlen, die sie in ihren Filialen ohne Vorführung zum Kauf anbieten. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab am Freitag auch in zweiter Instanz
drei Musterklagen von Supermarktketten statt, die sich gegen vom WDR
erhobene Rundfunkgebühren gerichtlich zur Wehr gesetzt hatten. (Az. 19 A
377/06, 19 A 378/06, 19 A 379/06)

Das ist zwar nicht das gleiche wie bei dir, aber doch ähnlich. Die Ketten
besitzen die Geräte ja sogar und verkaufen sie dann erst. Pack deine Geräte
ein und vereinabare mit den Kunden, dass sie nicht von dir benutzt werden
dürfen. Fertig.

Und schreib der Gez nen bösen Brief. Bei Rtl / Sat1 etc mal anrufen und den
Fall öffentlich machen hilft auch bzw die Androhung dieser Maßnahme ;)

Mfg, D.
"Dee Kay" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:f7ilcd$o9q$email@anonym...
Das ist mal wieder typisch Gez. Ohne Sinn und Verstand die Leute
ausquetschen und sich der Unterstützung des Staates sicher sein.

Also, du bezahlst natürlich nicht. Jedes Gerät im Laden zu bezahlen, ist
wohl ein schlechter Scherz. Unglaublich.Du mußt nicht für Geräte bezahlen,
die dir ja nicht dir gehören und du sie nur verkaufst. Die Leute, die die
Geräte verkaufen, mußten dafür ja schon Gez bezahlen.

Ich würde weiterhin der Gez-Bande mitteilen, dass du nur die Erlaubnis
hattest, die Geräte zwecks Photo/Test auszupacken, danach haben der
Verkäufer und du vereinbart, dass du die Geräte nicht mehr
anschalten/benutzen darfst, da sie ja auch nicht nicht deine sind.Die Gez
würde dir dann ja quasi einen Vertragsbruch mit deinen Kunden nachweisen
müssen, was sie nicht kann. Von daher entsteht auch kein Grund für etwaige
Gebühren. Es gibt auch Präzendenzfälle ( Aldi, verpackte TV-Geräte ). Was
denkt sich dieser Gez-Typ ? Ganz einfach, der hat ne neue Quelle für ne
fette Provision entdeckt ( 40% ) und will sie sich natürlich nicht
entgehen lassen.Ein Gang zum Anwalt könnte aber nötig werden, um der Sache
entsprechend Nachdruck zu geben, da der Gez-Schnüffler bzw die Gez da
sicher nicht so schnell nachgeben wird, auch wenn sie im Unrecht sind.

"Martin Trautmann" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:slrnf9os21.cok.t-use@ID-685.user.individual.de...
On Tue, 17 Jul 2007 08:56:58 +0200, Andreas Thun wrote:
wie seht ihr das?

Willkommen, Herr K

Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung, die dafuer einspraenge? Dann
kannst du eine Klage probieren - andernfalls hat die GEZ nicht immer,
aber mehrfach hier ihren Standpunkt vor Gericht durchgesetzt. Hat sich
der Mensch davon ueberzeugt, dass in den Kartons funktionsfaehige
Geraete lagerten?

Fachleute muessten beurteilen, ob du ab sofort die Lagerung solcher
Geraete ablehnen und eine WEITERE Gebuehrenpflicht verweigern solltest.
Nach GEZ-Logik musst du rueckwirkend nachzahlen, kannst dich aber nicht
rueckwirkend und auch nicht im voraus abmelden, sondern erst ab dem
Moment, wo du nichts mehr hast.

Du solltest nicht wirklich versuchen, das zu verstehen...

Schoenen Gruss
Martin





"Frank Bark"
18.07.2007 - 23:45
"Andreas Thun" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:f7hp7q$rag$email@anonym...
Hallo! Ich habe in kleines Ladengeschäft (ohne Fernseher ab mit
angemeldetem PC, wo ich u.a. auch als Verkaufsagent für eBay tätig
bin. Im Zuge dessen lagere ich auch die zum Verkauf bestimmten
Geräte im Laden ein.
Gestern war dan ein "Herr vom WDR" da, der mich direkt anmachte, daß
ich angeblich Falschangaben zur Anmeldung gemacht hätte. Grund war
die Auslage und der einsehbare Teil meines Lagers, in dem u.A. auch
Videorecorder, DVBT-Receiver und Fernseher stehen. Alles natürlich
nicht eingestöpselt sondern ausschließlich nur zur Ansicht bzw.
zur Verwahrung für die Kunden und zur Vorbereitung zum Versand.

Da gab es zwar diese (schon erwähnten) Aldi Urteile, aber da gabs die
Geräte nur in Kartons für jedermann sichtbar - gut verpackt. Im
Gegensatz zu deiner Auslage. Und da ist der Schritt zum mal schnell
einschalten wenn ein Kunde das will nicht mehr weit... Zum argumentieren
mit dem WDR kann man sie ja mal erwähnen... Klagen deswegen würd
ich nicht.


Jetzt ist der gute Mann der Meinung, ich müsste JEDES Gerät, auch
wenn es nur kurzfristig im Laden ist anmelden, da sie theoretisch
zum Empfang bereitsstehen und ich kein Fachbetrieb für Reparaturen
oder so was bin.

§5(4)

"Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf,
dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgeräten befassen,
sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein
Rundfunkempfangsgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und
Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder
zusammenhängenden Grundstücken gebührenfrei zum Empfang bereit
zu halten."

http://www.gez.de/downloads/Staatsvertrag.pdf

Von Fachbetrieben steht da nichts... Aber ein "entsprechendes" Gerät -
ein Fernseher - hättest du dafür schon anmelden müssen.






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