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Gewerblich lagern = Zum Empfang bereithalten?
Andreas Thun
17.07.2007 - 08:56
17.07.2007 - 08:56
angemeldetem PC, wo ich u.a. auch als Verkaufsagent für eBay tätig
bin. Im Zuge dessen lagere ich auch die zum Verkauf bestimmten
Geräte im Laden ein.
Gestern war dan ein "Herr vom WDR" da, der mich direkt anmachte, daß
ich angeblich Falschangaben zur Anmeldung gemacht hätte. Grund war
die Auslage und der einsehbare Teil meines Lagers, in dem u.A. auch
Videorecorder, DVBT-Receiver und Fernseher stehen. Alles natürlich
nicht eingestöpselt sondern ausschließlich nur zur Ansicht bzw.
zur Verwahrung für die Kunden und zur Vorbereitung zum Versand.
Jetzt ist der gute Mann der Meinung, ich müsste JEDES Gerät, auch
wenn es nur kurzfristig im Laden ist anmelden, da sie theoretisch
zum Empfang bereitsstehen und ich kein Fachbetrieb für Reparaturen
oder so was bin.
Dementsprechend müsste sich ja jeder gewerbbsmäßige An- und Verkauf
sowie Vermieter von Lagerhallen dumm und dusselig zahlen.
Jedesfalls "werde ich Bescheid bekommen"
wie seht ihr das?
Martin Trautmann
17.07.2007 - 09:31
17.07.2007 - 09:31