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Urteil: Keine GEZ-Gebuehr fuer Autohaendler
Martin Trautmann
02.08.2007 - 10:30
02.08.2007 - 10:30
Hallo,
kuerzlich aufgeschnappt: mal wieder eine Schlappe fuer die GEZ - Ein
Autohaendler musste nicht die GEZ-Forderung bezahlen fuer die Autoradios
der von ihm verkauften Autos.
Aktenzeichen war angegeben, habe ich aber nicht griffbereit. Das Urteil
ist auch noch nicht rechtskraeftig.
Man sollte das Urteil aber wohl komplett pruefen - anscheinend hat der
Richter zumindest eine moegliche teilweise Pflicht gesehen fuer die
Zeit, wo ein Auto tatsaechlich mit rotem Kennzeichen unterwegs gewesen
waere. Keine Ahnung, wie man bei der GEZ eine stundenweise Anmeldung
ermoeglichen wollte, wenn die Mindestdauer normalerweise wohl einen
ganzen Kalendermonat betraegt.
Schoenen Gruss
Martin
Martin Trautmann
02.08.2007 - 10:33
02.08.2007 - 10:33