Delete / Löschen

Urteil: Keine GEZ-Gebuehr fuer Autohaendler

Martin Trautmann
02.08.2007 - 10:30

Hallo,

kuerzlich aufgeschnappt: mal wieder eine Schlappe fuer die GEZ - Ein
Autohaendler musste nicht die GEZ-Forderung bezahlen fuer die Autoradios
der von ihm verkauften Autos.

Aktenzeichen war angegeben, habe ich aber nicht griffbereit. Das Urteil
ist auch noch nicht rechtskraeftig.

Man sollte das Urteil aber wohl komplett pruefen - anscheinend hat der
Richter zumindest eine moegliche teilweise Pflicht gesehen fuer die
Zeit, wo ein Auto tatsaechlich mit rotem Kennzeichen unterwegs gewesen
waere. Keine Ahnung, wie man bei der GEZ eine stundenweise Anmeldung
ermoeglichen wollte, wenn die Mindestdauer normalerweise wohl einen
ganzen Kalendermonat betraegt.

Schoenen Gruss
Martin

Martin Trautmann
02.08.2007 - 10:33
On 02 Aug 2007 08:30:00 GMT, Martin Trautmann wrote:

Aktenzeichen war angegeben, habe ich aber nicht griffbereit. Das Urteil
ist auch noch nicht rechtskraeftig.

VG Koblenz (I K 1818/06.KO)

Martin Trautmann
02.08.2007 - 10:36
On 02 Aug 2007 08:33:39 GMT, Martin Trautmann wrote:
On 02 Aug 2007 08:30:00 GMT, Martin Trautmann wrote:
>
> Aktenzeichen war angegeben, habe ich aber nicht griffbereit. Das Urteil
> ist auch noch nicht rechtskraeftig.

VG Koblenz (I K 1818/06.KO)

<ingrid>
In
http://www.sozialticker.com/keine-rundfunkgebuehr-fuer-kfz-haendler-1-k-181806ko_20070705.html?tag=ndler
rudert die GEZ auch schon heftig dagegen - das wird wohl in die naechste
Runde gehen...
</ingrid>

Michael Block
02.08.2007 - 13:58
Martin Trautmann schrieb:

Man sollte das Urteil aber wohl komplett pruefen - anscheinend hat der
Richter zumindest eine moegliche teilweise Pflicht gesehen fuer die
Zeit, wo ein Auto tatsaechlich mit rotem Kennzeichen unterwegs gewesen
waere. Keine Ahnung, wie man bei der GEZ eine stundenweise Anmeldung
ermoeglichen wollte, wenn die Mindestdauer normalerweise wohl einen
ganzen Kalendermonat betraegt.

Das Gericht sagt doch nur, dass die GEZ die Gebührenhöhe nicht "an die
Anzahl der von ihm vorgehaltenen roten Kennzeichen" knüpfen darf,
sondern dass er nur für "tatsächlich vom Fahrzeughändler gehaltenen Pkw"
rundfunkgebührenpflichtig sei.

DAS halte ich schon für nachvollziehbar, andernfalls käme die GEZ sonst
wohl auch noch auf die Idee, die Gebührenpflicht an die Anzahl der
Antennen auf den Dach oder die Anzahl der Antennendosen im Haus zu
knüpfen. :-)

Gruß
Michael

Friedrich Bartel
03.08.2007 - 14:00
Michael Block schrieb:
Martin Trautmann schrieb:

Man sollte das Urteil aber wohl komplett pruefen - anscheinend hat der
Richter zumindest eine moegliche teilweise Pflicht gesehen fuer die
Zeit, wo ein Auto tatsaechlich mit rotem Kennzeichen unterwegs gewesen
waere. Keine Ahnung, wie man bei der GEZ eine stundenweise Anmeldung
ermoeglichen wollte, wenn die Mindestdauer normalerweise wohl einen
ganzen Kalendermonat betraegt.

Das Gericht sagt doch nur, dass die GEZ die Gebührenhöhe nicht "an die
Anzahl der von ihm vorgehaltenen roten Kennzeichen" knüpfen darf,
sondern dass er nur für "tatsächlich vom Fahrzeughändler gehaltenen Pkw"
rundfunkgebührenpflichtig sei.
Gerade diese Zahl ist variabel. Das hat ja den GEZ-Außerndienstler auf
den Plan gerufen und ihn sich überschätzen lassen.
Anderereseits gibt es genug Autohändler dessen rote Nummern permanet im
Einsatz sind.
So das die Nutztung des Kennzeichens am Stück bereits die 14 Tage
Karenzzeit überschreitet, nach der der Autohändler ein radio angemelden
sollte.

DAS halte ich schon für nachvollziehbar, andernfalls käme die GEZ sonst
wohl auch noch auf die Idee, die Gebührenpflicht an die Anzahl der
Antennen auf den Dach oder die Anzahl der Antennendosen im Haus zu
knüpfen. :-)
Rufe es nicht zu laut, bitte. :-)

Gruß
Michael

Friedrich

"Max Url"
02.09.2007 - 21:04
"Michael Block" <MinkiNEemail@anonym; schrieb

DAS halte ich schon für nachvollziehbar, andernfalls käme die GEZ sonst
wohl auch noch auf die Idee, die Gebührenpflicht an die Anzahl der
Antennen auf den Dach oder die Anzahl der Antennendosen im Haus zu
knüpfen. :-)

In Zeiten, in denen die GEZ unter Hochdruck mit allen Mitteln nach neuen
Einnahmequellen sucht, halte ich einen ";-)"-Smiley hier für bedenklich.
Nicht, dass daraus irgendwann ein ";-(" wird... die GEZ liest sicher auch
hier mit. Aber vielleicht kannst du dir dann die GEZ-Gebühr für
Antennendosen das TM sichern.





Share/Bookmark