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Neues Rundfunkgebührenmodell

"Hans-Georg Finger"
05.10.2007 - 09:26
Hallo Leute
Als eifriger Lurker hier auch mal ein Beitrag von mir:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/96933

Zitat:
"IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für
Rundfunkgebührenpflicht"

Rest bitte selber lesen.

Ich finde das endlich mal einen guten Vorschlag.
Damit wäre endlich die ganze leidige Diskussion:
"Was ist ein Rundfunkempfanmgsgerät?" zu Ende.
Es gäbe Gebührengerechtigkeit und keinen GEZ-
Drücker an der Tür.

Gruß Hans-Georg

"Klaus-Dieter Kunigund"
05.10.2007 - 13:16

"Hans-Georg Finger" <Hans-GeorgFemail@anonym; schrieb im Newsbeitrag

Hallo Leute
Als eifriger Lurker hier auch mal ein Beitrag von mir:

Was ist denn ein Lurker ???

Gruß
KD



Lothar Frings
05.10.2007 - 15:19
Klaus-Dieter Kunigund tat kund:

Was ist denn ein Lurker ???

Jemand, der eine bestimmte NG regelmäßig liest,
aber nicht darin schreibt.


Lothar Frings
05.10.2007 - 15:21
Hans-Georg Finger tat kund:

Hallo Leute
Als eifriger Lurker hier auch mal ein Beitrag von mir:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/96933

Zitat:
"IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für
Rundfunkgebührenpflicht"

Rest bitte selber lesen.

Ich finde das endlich mal einen guten Vorschlag.
Damit wäre endlich die ganze leidige Diskussion:
"Was ist ein Rundfunkempfanmgsgerät?" zu Ende.

Du meine Güte - eine "Rundfunksteuer" kommt doch
immer wieder aufs Tapet.


Michael Block
05.10.2007 - 20:23
Hans-Georg Finger schrieb:

Zitat:
"IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für
Rundfunkgebührenpflicht"

Rest bitte selber lesen.

Ich finde das endlich mal einen guten Vorschlag.
Damit wäre endlich die ganze leidige Diskussion:
"Was ist ein Rundfunkempfanmgsgerät?" zu Ende.
Es gäbe Gebührengerechtigkeit und keinen GEZ-
Drücker an der Tür.

Die GEZ soll aber bei dem Modell bleiben und was glaubst Du eigentlich,
bei wem man dann betteln darf, um die Ermäßigung für
Lebensgemeinschaften anerkannt zu bekommen (inkl. der üblichen auf dem
Postweg verschwundenen Unterlagen)? Und wer wird wohl regelmäßig
kontrollieren, ob man die immer noch zu Recht gewährt bekommt? etc.

Neee, so wird das nix...

Michael

falk
07.10.2007 - 18:29
On 5 Okt., 09:26, "Hans-Georg Finger" <Hans-GeorgFin...@web.de> wrote:

Zitat:
"IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für
Rundfunkgebührenpflicht"

Da bin ich nur dann für, wenn ich meine Wahlberechtigung ausschlagen
kann. Bin eh für eine Rekonstitution.

Rest bitte selber lesen.

Ich finde das endlich mal einen guten Vorschlag.
Damit wäre endlich die ganze leidige Diskussion:
"Was ist ein Rundfunkempfanmgsgerät?" zu Ende.
Es gäbe Gebührengerechtigkeit und keinen GEZ-
Drücker an der Tür.

Die Gebührengerechtigkeit ist dann durch Abschaffung selbiger
hergestellt?

Gerechtigkeit wird im Steuer- und Gebührenwesen durch die
Berücksichtigung der drei Prinzipien (3 Laws safe :-) ) hergestellt:
- Leistungsfähigkeitsprinzip (Jeder zahlt gemäß seiner eigenen
Belastungsfähigkeit)
- Verursacherprinzip (der, der verbraucht zahlt auch dafür)
- Lenkungsprinzip (unerwünschte Aktivitäten werden besteuert)

Die meisten Steuern erfüllen mindestens eines, eher zwei. So und die
kopfpauschale Rundfunkgebühr soll gerecht sein?
- Jeder zahlt das gleiche: ob Existenzminimum und 1 Euro oder
Ackermann. Für den einen sind es 5% des monatlichen Einkommens nach
Abzug der fixen Kosten für den anderen 0,0005%
- Alle zahlen, egal ob sie an der Gesamtveranstaltung Rundfunk
teilnehmen oder nicht.
- Lenkungsprinzip: so wie der Beck immer wie ein Hündchen vor den
Intendanten herläuft, kann man wohl kaum von unerwünschter Aktivität
(wie Saufen, Rauchen oder Hundebesitz) sprechen.

Also eine untentrinnbare Rundfunkgebühr (als Kopfsteuer) kann kein
gebührenrechtlich kein Beitrag (weil die Gruppe nicht abgeschlossen
und von der Menge der Steuerzahler unterschiedbar ist) mehr sein,
sondern ist eine Sonderabgabe so wie der Soli, der auch allein schon
verfassungsrechtlich nicht tragbar ist.

Es wurden schon mal alle mit einer Aufgabe belastet die aber nicht
alle betraf. Dazu erging das Kohhlepfennig-Urteil vom
Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11.10.1994:

Eine Sonderabgabe ist "nur unter engen verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen zulässig und darf nur eine Gruppe belasten, die der zu
finanzierenden Aufgabe besonders nahesteht". Andernfalls muss die
Finanzaufgabe "von der Allgemeinheit, d.h. aus Steuererträgen
finanziert werden".

Wir haben zwar kein Präzedenzrecht, aber ein BVerfG-Urteil kommt einem
Präzedenzfall im anglikanischen Recht doch sehr nah.

Ich finde man soll endlich ehrlich sein, ARD und ZDF auf ein
vernünftiges Maß zurückstutzen und steuerfinanzieren.
Ferner sollten die Internetauftritte auf programmbeleitendes reduziert
bleiben. (Noch lieber hätte ich Decoderlösungen.)

Falk D.


Jan Hladik
10.10.2007 - 17:35

email@anonym:

On 5 Okt., 09:26, "Hans-Georg Finger" <Hans-GeorgFin...@web.de> wrote:

Zitat:
"IHK Hessen: Wahlberechtigung als Grundlage für
Rundfunkgebührenpflicht"

Da bin ich nur dann für, wenn ich meine Wahlberechtigung ausschlagen
kann.

War auch meine Reaktion. 15 Euro * 12 Monate * 4 Jahre = ungefaehr 750 Euro
fuer einmal Kreuzchen bei Hinz oder Kunz machen - da wuerde die
Entscheidung wohl Vielen leicht fallen.

Jan




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