Delete / Löschen

5x12h normal?

"Klaus"
05.05.2007 - 22:50
Ich habe gehört, dass beim Wachschutz eine Stundenzahl von über 60h / Woche
normal ist.
Stimmt das? Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage? Die Löhne da sind
wohl 50% dessen, was als Mindestlohn gefordert wird.
Da ist klar, dass die Wachschutzleute auch auf ihr Geld kommen wollen. Aber
teilweise 12h-Schicht und teilweise nur Nachtschicht?
Wer bezaht die Verkürzung der Lebenszeit?
Wenn 40h / Woche nicht reichen, muß doch wohl die ARGE mit ALG2 einspringen
und das zahlen, was die Arbeitgeber verweigern - die Existenssicherung mit
einer 40-48 h / Woche.
Kann ein Arbeitsloser, der zu solch einer Firma geschickt wird auf eine
maximale Stundenzahl von 48h / Woche bestehen?

Klaus





Kathinka Wenz
06.05.2007 - 14:43
"Klaus" <60635566ED1E@messagebeamer.de> wrote:

Ich habe gehört, dass beim Wachschutz eine Stundenzahl von über 60h / Woche
normal ist.
Stimmt das? Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage?

Ich tippe mal auf den Tarifvertrag.

Gruß, Kathinka

"Martin Dietrich"
06.05.2007 - 15:33
Klaus wrote:
Ich habe gehört, dass beim Wachschutz eine Stundenzahl von über 60h /
Woche normal ist. Stimmt das?

Ja, und leider sogar mehr.

Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage? Die Löhne da
sind wohl 50% dessen, was als Mindestlohn gefordert wird.

Tarifverträge / Merkgegebenheiten

Da ist klar, dass die Wachschutzleute auch auf ihr Geld kommen
wollen. Aber teilweise 12h-Schicht und teilweise nur Nachtschicht?

Leider ja

Wer bezaht die Verkürzung der Lebenszeit?

der AN selbst

Wenn 40h / Woche nicht reichen, muß doch wohl die ARGE mit ALG2
einspringen und das zahlen, was die Arbeitgeber verweigern - die
Existenssicherung mit einer 40-48 h / Woche.

Sorry, aber die Arbeitgeber verweigern nicht. Es sind die Endkunden welche
einen angemessenen Betrag (Stundensatz) für die Bewachung verweigern.

Kann ein Arbeitsloser, der zu solch einer Firma geschickt wird auf
eine maximale Stundenzahl von 48h / Woche bestehen?

Ich denke schon, aber die Frage stellt sich, ob der AG dann den AN noch
beschäftigen will/kann.

Martin


"Klaus"
06.05.2007 - 20:42

"Martin Dietrich" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:f1klfi$qa7$00$email@anonym...
Klaus wrote:
Ich habe gehört, dass beim Wachschutz eine Stundenzahl von über 60h /
Woche normal ist. Stimmt das?

Ja, und leider sogar mehr.

Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage? Die Löhne da
sind wohl 50% dessen, was als Mindestlohn gefordert wird.

Tarifverträge / Merkgegebenheiten

Da ist klar, dass die Wachschutzleute auch auf ihr Geld kommen
wollen. Aber teilweise 12h-Schicht und teilweise nur Nachtschicht?

Leider ja

Wer bezaht die Verkürzung der Lebenszeit?

der AN selbst

Wenn 40h / Woche nicht reichen, muß doch wohl die ARGE mit ALG2
einspringen und das zahlen, was die Arbeitgeber verweigern - die
Existenssicherung mit einer 40-48 h / Woche.

Sorry, aber die Arbeitgeber verweigern nicht. Es sind die Endkunden welche
einen angemessenen Betrag (Stundensatz) für die Bewachung verweigern.

Kann ein Arbeitsloser, der zu solch einer Firma geschickt wird auf
eine maximale Stundenzahl von 48h / Woche bestehen?

Ich denke schon, aber die Frage stellt sich, ob der AG dann den AN noch
beschäftigen will/kann.

Martin


Kann schon, aber nicht will. Weil der Gewinn für die Wachschutzfirma dann
wohl zu gering ausfällt.
Wenn es im Waschschutzgewerbe Mindestlöhne gäbe, würden dann die
Wachmann-Ausleiher auf Wachschutz verzichten und selbst nachts ihre Runden
drehen? Wohl kaum.





Johannes Brahms
07.05.2007 - 02:38
Martin Dietrich wrote:

Sorry, aber die Arbeitgeber verweigern nicht. Es sind die Endkunden welche
einen angemessenen Betrag (Stundensatz) für die Bewachung verweigern.

Das ist ein bisschen einfach. Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten bzw. der Gesetzgeber, der keinen Riegel
gegen diese kriminellen Handlungen schiebt.
Das Argument, das die Jobs ausgelagert werden zieht beim Wachschutz nicht.

Lutz Schulze
07.05.2007 - 07:02
Am Mon, 07 May 2007 02:38:40 +0200 schrieb Johannes Brahms:

Das ist ein bisschen einfach. Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten bzw. der Gesetzgeber, der keinen Riegel
gegen diese kriminellen Handlungen schiebt.

Das ist nicht von der Hand zu weisen.

Das Argument, das die Jobs ausgelagert werden zieht beim Wachschutz nicht.

Wenn die Kosten steigen, wird aber dann auch gern mal mehr Technik (bei
Wachschutz dann z.B. Kameras etc.) eingesetzt. Auch nicht gerade der Weg zu
mehr Jobs.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren

andy M
07.05.2007 - 09:44

On 6 Mai, 20:42, "Klaus" <6063555AB...@messagebeamer.de> wrote:

Kann schon, aber nicht will. Weil der Gewinn für die Wachschutzfirma da=
nn
wohl zu gering ausfällt.

Interessant, wie hier immer wieder eigentlich einfache wirtschaftiche
zusammenhänge missverstanden oder verbogen werden.

Solange es auch nur eine Firma gibt, die nidrige zahlt und deswegen
niegrige Preise anbietet, shacuen die restlichen Konkurrenten ins
Rohr. Die meisten Wachfirmen würden Mindestlöhne sehr begrüssen, weill
sie dann auch besseres personal anlocken könnten, aber solange eine
Mehrzahlung friewillig geschiet waäre es entweder zu lasten der preise
-> Auftragsschwund., oder des Gewinns.

Wenn es im Waschschutzgewerbe Mindestlöhne gäbe, würden dann die
Wachmann-Ausleiher auf Wachschutz verzichten und selbst nachts ihre Runden
drehen? Wohl kaum.

Genau, aber solange es kienen mindestlohn gibt - Wenn wachleistungen
ein Mindestpreis hätten, würden alle(/die meisten) zahlen müssen.

andy M


"Martin Dietrich"
07.05.2007 - 18:32
Johannes Brahms wrote:
Martin Dietrich wrote:

Sorry, aber die Arbeitgeber verweigern nicht. Es sind die Endkunden
welche einen angemessenen Betrag (Stundensatz) für die Bewachung
verweigern.

Das ist ein bisschen einfach.

da könnte ich Dir, aus beruflicher Erfahrung, anderes vorweisen

Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten

Du kannst nur den Preis am Markt erzielen, welcher der Kunde bereits ist zu
bezahlen. Kunde bringt seinen BMW/Mercedes in die Werkstatt und bezahlt ohne
zu murren 120,00 Euronen/Std an Arbeitslohn. Einer Werkschutzfachkraft,
welche in der Nacht alleine die Streifenrundgänge durchführen soll und die
Verantwortung für den Betireb in Punkto Sicherheit hat, werden maximal 25%
davon pro Std bezahlt. Davon muss der AG des AN leben, der AN selbst leben,
Sozialabgaben müssen bezahlt werden u.s.w.

bzw. der Gesetzgeber, der keinen Riegel
gegen diese kriminellen Handlungen schiebt.

wäre einen Richtung (nicht die schlechteste)

Das Argument, das die Jobs ausgelagert werden zieht beim Wachschutz
nicht.

woher Du weist? Es gibt in der Branche eine Firma (wurde ja in
Fachzeitschriften auch schon angeprangert) welche gnau diese Strategie
verfolgt und ........... (lassen wir das hier)

Martin


Peter Radeberger
07.05.2007 - 19:28
Klaus schrieb:
Ich habe gehört, dass beim Wachschutz eine Stundenzahl von über 60h / Woche
normal ist.
Stimmt das?

leider ja.

Wenn ja, auf welcher gesetzlicher Grundlage? Die Löhne da sind
wohl 50% dessen, was als Mindestlohn gefordert wird.

deshalb sind die Jungs eben froh, dass sie solange arbeiten dürfen.
Ansonsten gilt § 7 I Nr. 4 ArbZG:

4.
abweichend von § 6 Abs. 2

a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu
verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang
Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

Da ist klar, dass die Wachschutzleute auch auf ihr Geld kommen wollen. Aber
teilweise 12h-Schicht und teilweise nur Nachtschicht?
Wer bezaht die Verkürzung der Lebenszeit?

bei den Rentenansprüchen die da entstehen soll er froh sein, wenn er
früh stirb. So bleibt ihm die Altersarmut erspart.

Wenn 40h / Woche nicht reichen, muß doch wohl die ARGE mit ALG2 einspringen
und das zahlen, was die Arbeitgeber verweigern - die Existenssicherung mit
einer 40-48 h / Woche.
Kann ein Arbeitsloser, der zu solch einer Firma geschickt wird auf eine
maximale Stundenzahl von 48h / Woche bestehen?

kommt darauf an.

"Uwe Schmitz"
08.05.2007 - 14:05
Johannes Brahms wrote:

Das ist ein bisschen einfach. Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten ...

Auch zu einfach.
Es ist der Kunde, der die Leistung zu einem möglichst billigen Preis haben
will.

Du handelst doch genauso im täglichen Leben.
Kaufst Du bei Schlecker, Lidl und anderen ein oder gehst zu McD..?
Falls ja, dann bist Du daran beteiligt, dass das Personal dort
menschenunwürdig zu Minilöhnen arbeitet.

Uwe



Lutz Schulze
08.05.2007 - 14:41
Am Tue, 8 May 2007 14:05:02 +0200 schrieb Uwe Schmitz:

Auch zu einfach.
Es ist der Kunde, der die Leistung zu einem möglichst billigen Preis haben
will.

Du handelst doch genauso im täglichen Leben.
Kaufst Du bei Schlecker, Lidl und anderen ein oder gehst zu McD..?
Falls ja, dann bist Du daran beteiligt, dass das Personal dort
menschenunwürdig zu Minilöhnen arbeitet.

Kann ich mir bei McD nicht vorstellen, billig ist dort eigentlich kaum
etwas.

Und wenn man trotzdem nicht hingeht, weil die MA schlecht bezahlt werden: wo
arbeiten dann die Mitarbeiter?

Ändern wird sich da IMHO nur etwas, wenn man diese Praktiken öffentlich
macht.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren

"Martin Dietrich"
08.05.2007 - 14:44
Lutz Schulze wrote:
Am Mon, 07 May 2007 02:38:40 +0200 schrieb Johannes Brahms:

Das ist ein bisschen einfach. Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten bzw. der Gesetzgeber, der keinen Riegel
gegen diese kriminellen Handlungen schiebt.

Das ist nicht von der Hand zu weisen.

gültiger Tarifvetrag im Bewachungsgewerbe z.B. in Brandenburg = Euro
4,55/Std (und sowas wird von der Poltik als Allgemeinverbindlich erklärt)

Martin


"Uwe Schmitz"
08.05.2007 - 15:22
Lutz Schulze wrote:

Ändern wird sich da IMHO nur etwas, wenn man diese Praktiken öffentlich
macht.

Das geschieht regelmäßig in zeitungen und im Fernsehen.

Die Leute sagen: Das ist unverschämt und gehen anderntags dort wieder
einkaufen.
Das eigene Portemonaie ist jedem doch lieber, Ausbeutung hin, Ausbeutung
her.


Uwe



Martin Bienwald
08.05.2007 - 15:24
Martin Dietrich schrieb:

gültiger Tarifvetrag im Bewachungsgewerbe z.B. in Brandenburg = Euro
4,55/Std (und sowas wird von der Poltik als Allgemeinverbindlich erklärt)

Vermutlich war es gegenüber dem vorherigen Zustand noch eine Verbesserung ...

... Martin

unknown (MSG-ID logged)
08.05.2007 - 16:06
Martin Dietrich wrote:
Lutz Schulze wrote:

Am Mon, 07 May 2007 02:38:40 +0200 schrieb Johannes Brahms:


Das ist ein bisschen einfach. Es sind die Arbeitgeber, die die Arbeit
dem Kunden so billig anbieten bzw. der Gesetzgeber, der keinen Riegel
gegen diese kriminellen Handlungen schiebt.

Das ist nicht von der Hand zu weisen.


gültiger Tarifvetrag im Bewachungsgewerbe z.B. in Brandenburg = Euro
4,55/Std (und sowas wird von der Poltik als Allgemeinverbindlich erklärt)

Tariflohn oder tariflicher Mindestlohn?




Share/Bookmark

next