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Mehrarbeit / Ueberstunden / taegliche Arbeitszeit
Andreas Zymny
06.05.2007 - 10:20
06.05.2007 - 10:20
Das Thema wurde vermutlich schon hunderte Male durchgekaut, und obwohl
ich viel dazu gelesen habe, ist das fuer mich immer noch nicht wirklich
klar.
Der Fall:
AG und AN haben einen Arbeitsvertrag (AV) abgeschlossen, demnach der AN
eine woechentliche Arbeitszeit von 40 Stunden ohne Pausen zu leisten hat.
Des weiteren ist im AV niedergeschrieben, dass der AN sich bereit
erklaert "ueber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus, ohne
weitere Verguetungsansprueche, Ueberstunden zu leisten, soweit diese
betrieblich erforderlich sind, angeordnet werden und nicht gegen die
gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen verstossen. Etwa anfallende Ueberstunden
sind mit dem vereinbarten monatlichen Brutto-Monatsgehalt abgegolten."
Art. 3 das ArbZG sagt, dass die werktaegliche Arbeitszeit 8 Stunden
nicht ueberschritten werden darf.
Gilt der Samstag als Werktag? Im ArbZG wird nur von 'Werktag' geredet
und 'Sonn-/Feiertagen'. Man koennte daraus schliessen, dass das ArbZG
davon ausgeht, dass eine 6-Tage-Arbeitswoche gilt.
Weiter unten im AV steht: "Der kalenderjaehrliche Urlaubsanspruch [...]
unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Arbeitswoche." Ansonsten ist im AV
kein Hinweis
Da das BAG nicht zwischen Mehrarbeit und Ueberstunden unterscheidet,
verwende ich im Nachfolgenden den Begriff Mehrarbeit.
Nun meine Fragen:
Das ArbZG schweigt sich darueber aus, in welcher Form Mehrarbeit
abgegolten werden kann, und wenn ich recht informiert bin gibt es dazu
auch keine gesetzliche Regelung. Nach allgemeiner Auffassung ist
Mehrarbeit entweder durch finanzielle Leistungen (in obigen Fall durch
den AV ausgeschlossen) oder durch Freizeit abzugelten. Bedeutet die
Formulierung im AV, dass in dem vorliegenden Fall keinerlei Ansprueche
des AN bestehen, Mehrarbeit in Form von Freizeit auszugleichen?
Wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, bedeutet das auch, dass
generell kein Anspruch besteht, Mehrarbeit in irgendeiner Form verguetet
zu bekommen (entweder finanziell oder durch Freizeit)?
Was genau bedeutet "betrieblich erforderlich"? Mehrarbeit wird entweder
geleistet weil es mehr Arbeit gibt als die vorhandenen AN bewaeltigen
koennten, oder aussergewoehnliche Umstaende es erfordern mehr zu
arbeiten. Ist dies in beiden Faellen "betrieblich erforderlich"?
Wie ist die Mehrarbeit in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten
Wochenarbeitszeit unter Beruecksichtigung des ArbZG zu sehen? Das ArbZG
sagt, dass 48 Arbeitsstunden die Woche zulaessig sind. Auf das Jahr
gesehen wuerde dies ein Mehr von 424 Arbeitsstunden bedeuten, die weder
verguetet wuerden, noch als Freizeit genommen werden koennen. Das waeren
immerhin 2,5 zusaetzliche Monate, die der AG vom AN bekommt und auch
verlangen kann. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass dies durch
den Gesetzgeber nicht berucksichtigt wurde. Oder etwa doch?
Mit freundlichem Gruss,
Andreas
Ralf Wenzel
06.05.2007 - 11:27
06.05.2007 - 11:27