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Dienstunfähig bei Erkrankung des eigenen Kindes??
"Christian Bergmann"
11.05.2007 - 13:26
11.05.2007 - 13:26
gebracht werden kann und von Mutter (oder Vater) betreut werden muss, weil
es keine andere Person zur Betreuung gibt, wie sieht das rechtlich aus?
Darf ein AN dann aus diesem Grunde fehlen oder ist er vom Verständnis des AG
abhängig? Wie ist das bei einem Beamten?
Wie groß ist die aus dem genannten Grund maximal zulässige Fehlzeit? Wo ist
das geregelt?
Gesetzlich Versicherte haben m. W. in einem solchen Fall Anspruch auf
bestimmte Leistungen der Krankenkasse. In welchem Umfang wird was bezahlt?
Tagesmutter? Lohnersatz für den Arbeitgeber oder gibt es Lohnfortzahlung wie
bei eigener Erkrankung?
Welche Ansprüche hat ein (privat krankenversicherter) Beamte?
Grüße, Chris
Erwin Denzler
11.05.2007 - 20:48
11.05.2007 - 20:48
Arbeitstage im Jahr, sofern nicht bereits ein Anspruch auf
Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber besteht (das ist dann der Fall,
wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, was vernünftige
Arbeitgeber machen, um nicht der Krankenkasse Geld zu schenken).
Die Details dazu in § 45 SGB V.
Für Beamte wird es vermutlich eine ähnliche Regelung in
beamtenrechtlichen Gesetzen geben. Dabei kann es eine Rolle spielen,
welches Beamtenrecht einschlägig ist (z.B. Bund oder ein Land).
E.D.
Christoph Richter
11.05.2007 - 21:03
11.05.2007 - 21:03