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Dienstunfähig bei Erkrankung des eigenen Kindes??

"Christian Bergmann"
11.05.2007 - 13:26
Wenn das eigene Kind krank ist und deshalb nicht in den Kindergarten
gebracht werden kann und von Mutter (oder Vater) betreut werden muss, weil
es keine andere Person zur Betreuung gibt, wie sieht das rechtlich aus?

Darf ein AN dann aus diesem Grunde fehlen oder ist er vom Verständnis des AG
abhängig? Wie ist das bei einem Beamten?
Wie groß ist die aus dem genannten Grund maximal zulässige Fehlzeit? Wo ist
das geregelt?

Gesetzlich Versicherte haben m. W. in einem solchen Fall Anspruch auf
bestimmte Leistungen der Krankenkasse. In welchem Umfang wird was bezahlt?
Tagesmutter? Lohnersatz für den Arbeitgeber oder gibt es Lohnfortzahlung wie
bei eigener Erkrankung?

Welche Ansprüche hat ein (privat krankenversicherter) Beamte?

Grüße, Chris


Erwin Denzler
11.05.2007 - 20:48
Beim Arbeitnehmer besteht in diesem Fall Anspruch auf Krankengeld für 10
Arbeitstage im Jahr, sofern nicht bereits ein Anspruch auf
Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber besteht (das ist dann der Fall,
wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, was vernünftige
Arbeitgeber machen, um nicht der Krankenkasse Geld zu schenken).

Die Details dazu in § 45 SGB V.

Für Beamte wird es vermutlich eine ähnliche Regelung in
beamtenrechtlichen Gesetzen geben. Dabei kann es eine Rolle spielen,
welches Beamtenrecht einschlägig ist (z.B. Bund oder ein Land).

E.D.



Christoph Richter
11.05.2007 - 21:03
Christian Bergmann schrieb:
Wenn das eigene Kind krank ist und deshalb nicht in den Kindergarten
gebracht werden kann und von Mutter (oder Vater) betreut werden muss,
weil es keine andere Person zur Betreuung gibt, wie sieht das rechtlich
aus?

Darf ein AN dann aus diesem Grunde fehlen oder ist er vom Verständnis
des AG abhängig? Wie ist das bei einem Beamten?
Wie groß ist die aus dem genannten Grund maximal zulässige Fehlzeit? Wo
ist das geregelt?

Für den Arbeitnehmer ist § 616 BGB die erste Idee, der ja das Fehlen
voraussetzt. Das BAG hat da schon vor langer Zeit was zu gesagt, aber
das mußte selber suchen. :-)


Gesetzlich Versicherte haben m. W. in einem solchen Fall Anspruch auf
bestimmte Leistungen der Krankenkasse. In welchem Umfang wird was
bezahlt? Tagesmutter? Lohnersatz für den Arbeitgeber oder gibt es
Lohnfortzahlung wie bei eigener Erkrankung?

Wie Erwin bereits sagte, § 45 SGB V regelt ein Krankengeld.
Mehr gibt es m.K. nach nicht.



Welche Ansprüche hat ein (privat krankenversicherter) Beamte?

Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Christoph

Matthias Frank
11.05.2007 - 21:39
Christian Bergmann wrote:

Welche Ansprüche hat ein (privat krankenversicherter) Beamte?


Versuchs mal hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f1

und sag auch gleich aus welchem Bundesland du kommst und wer der
AG ist, Stadt, Land, Bund

Stephan Behrendt
11.05.2007 - 23:48
On 11 Mai, 21:39, Matthias Frank <ciba-frank-n...@web.de> wrote:
Christian Bergmann wrote:
> Welche Ansprüche hat ein (privat krankenversicherter) Beamte?

Versuchs mal hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?fD11

und sag auch gleich aus welchem Bundesland du kommst und wer der
AG ist, Stadt, Land, Bund

In jedemFall ist die Notwendigkeit der Kinder-Betreuung mit einem
Attest durch einen Arzt zu testieren.

Gruß
Stephan Behrendt


"Christian Bergmann"
12.05.2007 - 00:30
"Matthias Frank" <email@anonym; schrieb

und sag auch gleich aus welchem Bundesland du kommst und wer der
AG ist, Stadt, Land, Bund

Mein Bundesland dürfte wenig relevant sein, da ich weder betroffen noch
Beamter bin.

Der Bekannte (Lehrer) wohnt in Baden-W., ist als Beamter aber m. W. in
Hessen im Dienst.

Grüße, Chris


"Carsten Beckermann"
14.05.2007 - 21:08


"Christian Bergmann" <christian.email@anonym; schrieb im
Newsbeitrag news:4644b1ac$0$20284$email@anonym...
Wenn das eigene Kind krank ist und deshalb nicht in den Kindergarten
gebracht werden kann und von Mutter (oder Vater) betreut werden muss, weil
es keine andere Person zur Betreuung gibt, wie sieht das rechtlich aus?

Der Kinderarzt kann auch die Mutter/Vater krankschreiben.
Von der gesetzl. Krankenkasse gab es dann die Zahlung des "Lohnes".

Aber:
Stell dir mal vor, dass die Betreuung des Kindes derart anstrengend und
aufreibend ist, dass der Vater selbst auch krank wird (auch weil er sich
evtl. angesteckt hat). Dann braucht er doch eine eigene Krankmeldung.

Grüße
Carsten







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