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Frage zu nd weiteres?

Ralph Praeg
14.05.2007 - 00:46
Etwas länglich und evtl. etwas komplex.

Person X ist privat Krankenversichert inkl. Krankentagegeld und das seid
Jahren. Tatsächlich wird Person X krank und ist auf unbestimmte Zeit
krankgeschrieben. AG kündigt Person X nach einer gewissen Zeit. Der
Kündigung wird widersprochen und Person X bekommt im Prinzip Recht. Der
Gutachter der PKV (Arzt) sagt dass Person X nie mehr in der früheren
Firma arbeiten kann. Daraufhin akzeptiert Person X einen
Abfindungsvertrag vor Gericht. (Vermutlich ein Fehler, ist aber jetzt
so) Seitdem wartet Person X vom ehemaligen AG auf sowas wie
Arbeitsauflösungsvertrag oder Zeugnis oder irgendwas was bezeugt dass
sie bei der Firma nicht mehr arbeitet. Die PKV zahlt weiter
Krankentagegeld weil sie von der Sache nix weiss und will von Person X
natürlich irgendwann einen Nachweis sehen, dass Person X "beschäftigt"
ist! Person X kann diesen nicht erbringen, weil sie ja nicht erwebstätig
ist. Das Arbeitsamt wiederum sagt, das Person X nicht arbeitslos
gemeldet werden kann, da nicht zu 100% arbeitsfähig und überhaupt sei
jemand der im Krankenstand ist nicht für das Arbeitsamt zuständig.
Person X steh
jetzt da und keiner weiß was zu tun ist. Person X müsste
monatliche Zahlungen für diverse Sachen (Miete und lalala) durchführen
und hat keinerlei Zuwendungen. Nochdazu befindet sich Person X momentan
in stationärer Behandlung (erneut).
Ich blick da nichtmehr durch! Immerhin hat Person X jahrzehntelang
sowohl in in die PKV als auch natürlich in die Arbeitslosenversicherung
gezahlt und soll jetzt ohne irgendwas dastehn? (momentan zahlt überhaupt
keiner irgendwas)
Hat jemand einen Tipp?


Danke
Ralph

Ralph Praeg
14.05.2007 - 01:22
Ich selber schrub

momentan zahlt überhaupt keiner irgendwas

Sorry, stimmt nicht. Gar nix ist falsch. Der stationäre Aufenthalt
momentan wird von der PKV bezahlt.
Ums vielleicht zu vereinfachen: Ums Krankentagegeld gehts, das zahlt die
PKV jetzt nicht mehr, weil Person X nicht mer angestellt ist. Das
Arbeitsamt zahlt kein Arbeitslosengeld oder meinetwegen auch ein
gesetzliche KK Krankengeld oder wie das heisst, weil die sagen sie sei
krank.

Kurz einfach:

Krank --> währendessen per Gericht aus dem Job mit Abfindung -->
weiterhin krank --> PKV zahlt Tagegeld in nicht unerheblicher Höhe seit
Anfang der Krankheit --> PKV will ne Bescheinigung über Beschäftigung,
was nicht erbracht werden kann --> Arbeitsamt zahlt auch nicht, weil
Person X krank --> Keiner zahlt mehr


Ohweia, Sorry wenn ich was falsch formuliert hab und überhaupt ist das
ein Scheiss (Sorry) Problem. Ist echt blöd, geht um eine gute Bekannte.
Die Gute hat halt wegen dem Klinikaufenthalt grad gar keine Möglichkeit
selber zu reagieren. Irgendjemand muss ja was machen.

Danke an alle

Christoph Richter
14.05.2007 - 08:25
Ralph Praeg schrieb:
Ich selber schrub

momentan zahlt überhaupt keiner irgendwas

Sorry, stimmt nicht. Gar nix ist falsch. Der stationäre Aufenthalt
momentan wird von der PKV bezahlt.
Ums vielleicht zu vereinfachen: Ums Krankentagegeld gehts, das zahlt die
PKV jetzt nicht mehr, weil Person X nicht mer angestellt ist. Das
Arbeitsamt zahlt kein Arbeitslosengeld oder meinetwegen auch ein
gesetzliche KK Krankengeld oder wie das heisst, weil die sagen sie sei
krank.

Kurz einfach:

Krank --> währendessen per Gericht aus dem Job mit Abfindung -->
weiterhin krank --> PKV zahlt Tagegeld in nicht unerheblicher Höhe seit
Anfang der Krankheit --> PKV will ne Bescheinigung über Beschäftigung,
was nicht erbracht werden kann --> Arbeitsamt zahlt auch nicht, weil
Person X krank --> Keiner zahlt mehr


Ohweia, Sorry wenn ich was falsch formuliert hab und überhaupt ist das
ein Scheiss (Sorry) Problem. Ist echt blöd, geht um eine gute Bekannte.
Die Gute hat halt wegen dem Klinikaufenthalt grad gar keine Möglichkeit
selber zu reagieren. Irgendjemand muss ja was machen.

Danke an alle

Der auflösende Vertrag besteht wahrscheinlich in einem vor Gericht
geschlossenen Vergleich, deswegen wird da vom AG nix kommen.
Die Arbeitspapiere hat der AG, grundsätzlich zum Beendigungszeitpunkt,
natürlich zu übergeben.
Der Anspruch auf das Krankentagegeld bestimmt sich natürlich nach dem
mit der PKV geschlossenen Vertrag und wird wahrscheinlich vorsehen, dass
einen Krankentagegeld nur für den Fall gezahlt wird, wenn ein
Verdienstausfall wegen Krankheit vorliegt, was nicht der Fall ist, wenn
nix wegen Krankheit ausfällt.
Die gesetzliche KV zahlt natürlich kein Krankengeld, weil die
entspechenden Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sein können, wenn
man nicht bei ihr versichert ist. Das muss man halt schauen, gegen
welche Risiken man sich bei seine PKV versichert hat und hat ggf. einen
Fehler gemacht, weil man sparen wollte.

Die Agentur für Arbeit zahlt nicht, weil eine arbeitsunfähige Person
nicht wirklich arbeitslos bzw. arbeitssuchend sein kann. Relevant ist
der Zeitpunkt der Erkrankung. Das System der gesetzlichen
Sozialversicherungen sieht in diesem Fall (Erkrankung vor
Arbeitslosmeldung) vor, dass der Erkrankte (natürlich nur als gesetzlich
Versicherter) weiterhin das gesetzliche Krankengeld bekommt, was in
aller Regel günstiger ist.


Christoph





Kathinka Wenz
14.05.2007 - 11:09
Ralph Praeg <r.email@anonym; wrote:

Sorry, stimmt nicht. Gar nix ist falsch. Der stationäre Aufenthalt
momentan wird von der PKV bezahlt.
Ums vielleicht zu vereinfachen: Ums Krankentagegeld gehts, das zahlt die
PKV jetzt nicht mehr, weil Person X nicht mer angestellt ist.

Herzlichen Glückwunsch, du hast offensichtlich gerade einen der
Nachteile der privaten Krankenversicherung entdeckt. Die GKV würde
zahlen.

Erkundige dich, ob es ALGII zwei gibt, das ist zwar nicht viel, aber
immer noch besser als gar nichts.

Gruß, Kathinka


Stephan Behrendt
14.05.2007 - 12:12

krankgeschrieben. AG kündigt Person X nach einer gewissen Zeit. Der
Kündigung wird widersprochen und Person X bekommt im Prinzip Recht. Der
Gutachter der PKV (Arzt) sagt dass Person X nie mehr in der früheren
Firma arbeiten kann.

Wer bekam Recht? Die Kündigung war vermutlich personenbedingt wegen
Krankheit und einer vom Gutachter bestätigten negativer
Langzeitprognose der Arbeitsfähigkeit.

Daraufhin akzeptiert Person X einen
Abfindungsvertrag vor Gericht. (Vermutlich ein Fehler, ist aber jetzt
so) Seitdem wartet Person X vom ehemaligen AG auf sowas wie
Arbeitsauflösungsvertrag oder Zeugnis oder irgendwas was bezeugt dass
sie bei der Firma nicht mehr arbeitet.

Der schriftliche Abfindungsvertrag beinhaltet doch eine schriftliche
Zustimmung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wurde die Abfindung
gezahlt?

Von der PKV verstehe ich wenig, ausser dass ich normalen Arbeitnehmern
davon abrate.

Gruß
Stephan Behrendt


Christoph Richter
14.05.2007 - 12:20
Kathinka Wenz schrieb:
Ralph Praeg <r.email@anonym; wrote:

Sorry, stimmt nicht. Gar nix ist falsch. Der stationäre Aufenthalt
momentan wird von der PKV bezahlt.
Ums vielleicht zu vereinfachen: Ums Krankentagegeld gehts, das zahlt
die PKV jetzt nicht mehr, weil Person X nicht mer angestellt ist.

Herzlichen Glückwunsch, du hast offensichtlich gerade einen der
Nachteile der privaten Krankenversicherung entdeckt. Die GKV würde zahlen.

Einerseits hast Du natürlich Recht. Andererseits liegt die "Schuld"
natürlich eher bei der betreffenden Person selber, denn auch bei einer
PKV kann man sich entsprechend mit Krankengeled versichern, aber dann
ist, oh Wunder, nicht die PKV plötzlich gleich viel weniger günstiger.

Ich glaube, die meisten Menschen verstehen schon den grundsätzlichen
Unterschiede zwischen der Sozialversicherung (hier in Form der GKV) und
der privaten Vorsorge (hier in Form der PKV) nicht bzw. reduzieren die
Unterschiede auf die "teur" und die "preiswert".

[...]

Christoph

Ralph Praeg
14.05.2007 - 23:50

Kathinka Wenz schrieb:

Herzlichen Glückwunsch, du hast offensichtlich gerade einen der
Nachteile der privaten Krankenversicherung entdeckt. Die GKV würde
zahlen.

Danke für den Glückwunsch :-) Ich seh ja das ähnlich. Natürlich hat
Person X einiges falsch gemacht, sie denkt das natürlich nicht. Sie hat
an die PKV auch "ihrermeinungnach" auch alles mitversichert. Denkste,
die Sache ist durch. Hab heut mehrfach mit denen telefoniert auch mit
nem Versicherungsfachmann an der Seite (einem dem ich vertraue).
Ergebnis: Es ist sicher dass die PKV nix mehr zahlen muss, ohne wenn und
aber.
Weiter gings zur Arbeitsagentur, also telefonisch. Offensichtlich war
der Fall derart komplex, dass sage und schreibe 4 Leute irgendwann nix
mehr dazu wussten. Irgendwann hieß es, dass "unser Chef" zurückrufen
würde. Das tat der auch und zwar um irgedwas 18 Uhr (war ich schon
verwundert). Auf jeden Fall hat der was erzählt, dass in so nem Fall
Pragraph 135 irgendwas gelten würde, er kann das aber nicht mit mir
klären. Da die betreffende Person aber momentan stationär behandelt wird
könne sie ja nicht vorbeikommen. Also solle sie sich morgen mal
telefonisch bei ihm melden. Ich hab ihr das mitgeteilt und sie macht das
morgen.
Was dabei rauskommt? Ich berichte

Bernhard Muenzer
15.05.2007 - 00:33
Ralph Praeg <r.email@anonym; writes:
Auf jeden Fall hat der was erzählt, dass in so nem Fall
Pragraph 135 irgendwas gelten würde, er kann das aber nicht mit mir
klären.

War das eventuell §135 SGB VII?

Was soll denn so schwer daran sein, den Sachverhalt für eine Vorschrift wie:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/07/index.php?norm_ID=0713500
mal schnell telefonisch zu klären?

<D,C&R>
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Ralph Praeg
15.05.2007 - 01:08

Was soll denn so schwer daran sein, den Sachverhalt für eine Vorschrift wie:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/07/index.php?norm_ID=0713500



:-) Cool versteht ja jeder Normale sofort!

Ich hab nochmal nachgeschaut, eine schriftliche Notiz besagt:
§
125 Stg 3

Sprich ich ich hab mich verschrieben, oder falsch erinnert.

Aber wie gesagt, morgen wird sich einiges klären.

Kathinka Wenz
15.05.2007 - 08:52
Ralph Praeg <r.email@anonym; wrote:

Ich hab nochmal nachgeschaut, eine schriftliche Notiz besagt:
§ 125 Stg 3

Vielleicht doch SGB statt Stg?

http://www.bmj.bund.de/jur.php?sgb_3,125

Gruß, Kathinka


Ralph Praeg
15.05.2007 - 10:14
Kathinka Wenz schrieb:
Ralph Praeg <r.email@anonym; wrote:

Ich hab nochmal nachgeschaut, eine schriftliche Notiz besagt:
§ 125 Stg 3

Vielleicht doch SGB statt Stg?

http://www.bmj.bund.de/jur.php?sgb_3,125

Gruß, Kathinka



Oha, Danke!

Bernhard Muenzer
15.05.2007 - 22:51
Ralph Praeg <r.email@anonym; writes:
> Was soll denn so schwer daran sein, den Sachverhalt für eine Vorschrift wie:
> http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/07/index.php?norm_ID=0713500

:-) Cool versteht ja jeder Normale sofort!

Ich musste sofort an "The party of the first part shall be known in this
contract as the party of the first part" denken[1]

Ich hätte allerdings erkennen müssen, dass dieser Paragraph offensichtlich
nicht zum Sachverhalt passt.

[1] http://www.searchlores.org/contract.html
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Ralph Praeg
16.05.2007 - 00:40



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