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Wer haftet bei Schaden durch Installateure

Nima Rezai
16.05.2007 - 12:28
Hallo,

vielleicht kann jemand einen guten Rat geben.

2 Installateure haben beim Versuch, meinen Wasserzähler in der Küche
auszutauschen den Kühlschrank beschädigt.
Der Reparaturdienst des Herstellers hat eine Rechnung ausgestellt, die
ich bezahlt und anschliessend an den Arbeitgeber der Installateure
weitergeleitet habe.
Dieser geht jedoch nicht auf die Rechnung ein.

Meines Wissens kann es jedoch nicht sein, dass man bei anderen Leuten
einfach Schaden anrichtet und anschliessend Rechnungen ignoriert.
Solche Firmen dürften doch eine betriebliche Haftpflicht haben, die eben
in solchen Fällen greifen müsste.

Wie kann ich rechtlich gegen diese Firma vorgehen?

Die Firma selbst (Brunata) wurde von der Wohngesellschaft beauftragt,
bei der ich als Mieter wohne. Von ihr wird sie auch in Schutz genommen,
mit der Begründung, ich sei dafür verantwortlich, dass kein Kühlschrank
im Weg der Installateure sei.

Hinweis: Der Wasserzähler ist parallel an der Wand seitlich und hinter
dem Kühlschrank angebracht. Von der gegenüberliegenden Kühlschrankseite
hat man klare Sicht auf sie.

Diese Begründung ist aus 2 Gründe
zurückzuweisen:

1. Die Anschlüsse in der Küche sind baulich so angelegt, dass der
Kühlschrank einzig an dieser Stelle angebracht werden kann.
2. Bei der Vermietung hat die Wohngesellschaft lediglich darauf
hingewiesen, die Küche so zu montieren, dass die Zähler zum Lesen
zugänglich seien.
Dies wurde durch die Küchenfirma zufriedenstellend gewährleistet, so
dass das Ablesen der Zähler seit Jahren einwandfrei erfolgen konnte.
Trotz der geringen Breite der Küche und diverser baulicher
Einschränkungen (u.a. der Türrahmen, Lichtschalter, etc.), hinterliess
die Küchenfirma reichlich Platz.

Weder hatte die Wohngesellschaft jemals angekündigt, dass die Zähler
entfernt werden müssen, noch hatte sie davor gewarnt, dass diese
Handlung eines Spezialwerkzeugs bedarf, dem anscheinend selbst über 20cm
Abstand zur Rückwand nicht genügen.

Für Tips bedanke ich mich im Voraus
Nima

Achim Waldek
16.05.2007 - 13:41
Fullquote weil falsche NG xpost & fup dsrw
Nima Rezai schrieb:
Hallo,

vielleicht kann jemand einen guten Rat geben.

2 Installateure haben beim Versuch, meinen Wasserzähler in der Küche
auszutauschen den Kühlschrank beschädigt.
Der Reparaturdienst des Herstellers hat eine Rechnung ausgestellt, die
ich bezahlt und anschliessend an den Arbeitgeber der Installateure
weitergeleitet habe.
Dieser geht jedoch nicht auf die Rechnung ein.

Dann musste etwas energischer werden.




Wie kann ich rechtlich gegen diese Firma vorgehen?

Anwalt einschalten.

Die Firma selbst (Brunata) wurde von der Wohngesellschaft beauftragt,
bei der ich als Mieter wohne. Von ihr wird sie auch in Schutz genommen,
mit der Begründung, ich sei dafür verantwortlich, dass kein Kühlschrank
im Weg der Installateure sei.


Unsinn. Du musst als Mieter nur die Handwerker reinlassen- mehr nicht.

Hinweis: Der Wasserzähler ist parallel an der Wand seitlich und hinter
dem Kühlschrank angebracht. Von der gegenüberliegenden Kühlschrankseite
hat man klare Sicht auf sie.


Wenn die Zähler halt zur Demontage freigeräumt werden müssen, dann muss
der Installatuer halt Platz schaffen. Kaputtmachen darf er nix- wenn
doch haftet er. EDnde der Diskussion.

Gruß

nospam
16.05.2007 - 17:17
Nima Rezai <email@anonym; schrieb:

Von ihr wird sie auch in Schutz genommen, mit der Begründung, ich sei dafür
verantwortlich, dass kein Kühlschrank im Weg der Installateure sei.

Selbst wenn es eine solche Verpflichtung gibt: Die Konsequenz eines Verstoßes
ist dann, dass entweder der Austausch nicht beim ersten Termin erfolgen kann
oder eine zusätzliche Demontage des Külschrankes erforderlich ist. Beides
könnte Dir dann in Rechnung gestellt werden.

Hier wurde allerdings einfach so losgearbeitet, die Installateure hätten sehen
müssen, dass der Platz nicht ausreicht. Damit sollte das als fahrlässige
Sachbeschädigung ersatzflichtig sein.

Elmar


--
__________________________________________________________
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"Uwe Schmitz"
16.05.2007 - 18:21
Nima Rezai wrote:

Meines Wissens kann es jedoch nicht sein, dass man bei anderen Leuten
einfach Schaden anrichtet und anschliessend Rechnungen ignoriert.
Solche Firmen dürften doch eine betriebliche Haftpflicht haben, die
eben in solchen Fällen greifen müsste.
*********
So ist es.

Wie kann ich rechtlich gegen diese Firma vorgehen?
*******
Schreibe der Firma unter Fristsetzung und dem Hinweis, dass Du nach Ablauf
der Frist Deine Rechtsanwalt einschalten wirst.



Die Firma selbst (Brunata) wurde von der Wohngesellschaft beauftragt,
bei der ich als Mieter wohne. Von ihr wird sie auch in Schutz
genommen, mit der Begründung, ich sei dafür verantwortlich, dass kein
Kühlschrank im Weg der Installateure sei.
********
So ein Quatsch.
Der Installateuer hätte sich selbst freies Arbeitsfeld verschaffen müssen.
Egal, was im Weg steht.


Uwe


"Nima Rezai"
16.05.2007 - 20:39
Lieber Achim Waldek, lieber Elmar Haneke, lieber Uwe Schmitz,

vielen Dank für Eure prompten Antworten.
Der Tenor Eurer Aussagen lautet:

a) Die Behauptung der Wohngesellschaft, ich sei verantwortlich, dass den
Handwerkern nichts im Weg ist, ist unrichtig.
b) Fahrlässige Sachbeschädigung liegt vor.

Ich unterstelle den Handwerkern keine Absicht und auch keine offensichtliche
Fahrlässigkeit, halte aber fest, dass sie bei ihrem Versuch, den Kühlschrank
soweit zu bewegen, bis sie besser an den Zähler herankommen können, ersteren
beschädigten.

Ich werde Euren Tip befolgen und die Einschaltung eines Anwalts ankündigen.

Es ist übrigens bemerkenswert, mit welcher Hartnäckigkeit die vermietende
Wohngesellschaft mir zuerst die Tel-Nr. von Brunata vorenthalten und
anschliessend mich von einer Kontaktaufnahme abhalten wollte.

Schöne Grüsse
Nima



Kathinka Wenz
16.05.2007 - 20:44
"Nima Rezai" <email@anonym; wrote:

Ich werde Euren Tip befolgen und die Einschaltung eines Anwalts ankündigen.

Das ist sicherlich nicht verkehrt. Aber ich frage mich die ganze Zeit,
wie du auf die Idee kommst, dass dein Problem irgendwas mit Arbeits-
oder Sozialrecht zu tun hat.

In de.soc.recht.misc hättest du vermutlich wesentlich mehr Antworten
bekommen.

Gruß, Kathinka

Erwin Denzler
17.05.2007 - 01:49

Uwe Schmitz schrieb:

Solche Firmen dürften doch eine betriebliche Haftpflicht haben, die
eben in solchen Fällen greifen müsste.

*********
So ist es.

Genau diese Frage ist aber völlig belanglos. Ob jemand haftbar ist,
hängt nicht davon ab, ob er eine Haftpflichtversicherung hat.

Auch wer eine Krankenversicherung hat, muß deshalb nicht zwangsläufig
krank werden. Und wer keine hat, kann trotzdem krank werden.

Die betriebliche Haftpflichtversicherung muß nur dann einen Schaden
bezahlen, wenn der Versicherte (also z.B. das Unternehmen oder dessen
Mitarbeiter) dafür verantwortlich sind. Und wenn sie verantwortlich
sind, muß es den Kunden auch nicht interessieren - und geht ihn auch gar
nichts an - ob im Hintergrund eine Versicherung steht. Er kann dann
entweder die Mitarbeiter aus deliktischer Haftung oder den Unternehmer
aus vertraglicher Haftung für den Erfüllungsgehilfen oder aus
deliktischer Haftung für den Verrichtungshilfen verklagen. Oder auch
beide gleichzeitig als Gesamtschuldner.

E.D.

Frank Hucklenbroich
18.05.2007 - 08:33
Am Wed, 16 May 2007 18:21:57 +0200 schrieb Uwe Schmitz:

Nima Rezai wrote:

Meines Wissens kann es jedoch nicht sein, dass man bei anderen Leuten
einfach Schaden anrichtet und anschliessend Rechnungen ignoriert.
Solche Firmen dürften doch eine betriebliche Haftpflicht haben, die
eben in solchen Fällen greifen müsste.
*********
So ist es.

Ja, aber in der Regel ist da eine Selbstbeteiligung vereinbart (so um die
250 EUR sind normal). Der Schaden der OP dürfte diese Summe nicht
wesentlich überschreiten, so daß letztendlich die Firma den Schaden aus
eigener Tasche zahlen muß. Deshalb zieren die sich auch so.

Das ändert aber natürlich nichts an der Tatsache, daß die Firma zum
Schadenersatz verpflichtet ist und zahlen muß.

Grüße,

Frank




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