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Sperrzeit bei mmenführung?

Ralf Lenzen
17.05.2007 - 12:10
Bei einem Ehepaar, beides Deutsche, er mit erstem Wohnsitz in DStadt und
zweitem Wohnsitz in MStadt, sie mit erstem Wohnsitz in DStadt, arbeitet
sie seit Oktober 1999 als Angestellter bei einer Firma in DStadt und er
seit April 1999 Jahren als Angestellter bei einer Firma in MStadt.

Problem: DStadt und MStadt liegen 300 Kilometer auseinander.

Wenn die Ehefrau jetzt bei ihrem Arbeitgeber kündigt, um nach MStadt
zu ziehen, damit beide dort ihren ersten Wohnsitz haben,
wie ist das dann mit der Sperrzeit durch das Arbeitsamt?
Gibt es noch den Wegfall der Sperrzeit wegen Familienzusammenführung?

MfG
Ralf Lenzen

Matthias Frank
17.05.2007 - 14:19
Ralf Lenzen wrote:
Bei einem Ehepaar, beides Deutsche, er mit erstem Wohnsitz in DStadt und
zweitem Wohnsitz in MStadt, sie mit erstem Wohnsitz in DStadt, arbeitet
sie seit Oktober 1999 als Angestellter bei einer Firma in DStadt und er
seit April 1999 Jahren als Angestellter bei einer Firma in MStadt.

Problem: DStadt und MStadt liegen 300 Kilometer auseinander.

Wenn die Ehefrau jetzt bei ihrem Arbeitgeber kündigt, um nach MStadt
zu ziehen, damit beide dort ihren ersten Wohnsitz haben,
wie ist das dann mit der Sperrzeit durch das Arbeitsamt?
Gibt es noch den Wegfall der Sperrzeit wegen Familienzusammenführung?


Gibt es Kinder? HAt sie sich bemüht einen Job zu finden in MStadt?
MFG
Matthias

Ralf Lenzen
17.05.2007 - 18:55
Matthias Frank schrieb:
Ralf Lenzen wrote:
Bei einem Ehepaar, beides Deutsche, er mit erstem Wohnsitz in DStadt
und zweitem Wohnsitz in MStadt, sie mit erstem Wohnsitz in DStadt,
arbeitet sie seit Oktober 1999 als Angestellter bei einer Firma in
DStadt und er seit April 1999 Jahren als Angestellter bei einer Firma
in MStadt.

Problem: DStadt und MStadt liegen 300 Kilometer auseinander.

Wenn die Ehefrau jetzt bei ihrem Arbeitgeber kündigt, um nach MStadt
zu ziehen, damit beide dort ihren ersten Wohnsitz haben,
wie ist das dann mit der Sperrzeit durch das Arbeitsamt?
Gibt es noch den Wegfall der Sperrzeit wegen Familienzusammenführung?


Gibt es Kinder? HAt sie sich bemüht einen Job zu finden in MStadt?
MFG
Matthias

Kinder gibt es keine.
Job zu finden gab es Bemühungen, aber keinen Erfolg.
MfG
Ralf Lenzen

Matthias Frank
17.05.2007 - 19:24
Ralf Lenzen wrote:

Kinder gibt es keine.
Job zu finden gab es Bemühungen, aber keinen Erfolg.
MfG
Ralf Lenzen

Es gibt ja die Zumutbarkeitsregelungen wann man einen
Job annehmen muss wenn man arbeitslos ist. Man muss
z.b. 6 Monate getrennte Lebensführung tolerieren auch
wenn man verheiratet ist, von daher könnte ich mir vorstellen,
dass man nach 6 Monaten vergeblichem Versuch in MStadt einen
Job zu bekommen evtl. kündigen darf, das würde ich aber mal
mit der Agentur besprechen.
MfG
Mathias




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