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400-Euro-Job und Informationspflichten fuer Arbeitgeber

"Matthias Kryn"
21.05.2007 - 10:23
Hallo zusammen,

[vorab: jetzt darf _ich_ mich in die 400-Euro-Thematik
einarbeiten ... :-)]

Wenn ich eine 400,- Euro-Kraft einstelle, habe ich
Informationspflichten: ich muss z.B. über die Aufstockung zur RV
informieren.

Besteht auch eine Informationspflicht, dass man mit Entgelt über
400,- Euro einen KV-Schutz erreichen könnte?

Und andersherum: muss ich vorher fragen, ob anderweitig bereits
KV-Schutz besteht (egal, ob ich nun 400,- oder 410,- Euro
zahle)?

Grüße
Matthias


Matthias Hanft
21.05.2007 - 12:39
Matthias Kryn schrieb:

Besteht auch eine Informationspflicht, dass man mit Entgelt über
400,- Euro einen KV-Schutz erreichen könnte?

IMHO nein. Aber es ist auch nicht verboten :-)

Und andersherum: muss ich vorher fragen, ob anderweitig bereits
KV-Schutz besteht (egal, ob ich nun 400,- oder 410,- Euro
zahle)?

IMHO ja, denn die 13% KV (bei <00 EUR) fallen nur für gesetzlich
Versicherte an. Sollte der AN also privat oder gar nicht versichert
sein, kannst Du Dir die sparen.

Gruß Matthias.

Andreas Froehlich
21.05.2007 - 18:19
Matthias Kryn schrieb:


Besteht auch eine Informationspflicht, dass man mit Entgelt über
400,- Euro einen KV-Schutz erreichen könnte?

Keine Ahnung, ich würde es aber machen, denn es ist ja für *Dich* ein
Vorteil, wenn sie über 400 Euro verdient:

Bei 401 Euro zahlst Du nämlich weniger Sozialbeiträge als bei 399 Euro -
rechne es einfach mal nach.

Andreas

zwangsneurotiker
22.05.2007 - 10:17
Und andersherum: muss ich vorher fragen, ob anderweitig bereits
KV-Schutz besteht (egal, ob ich nun 400,- oder 410,- Euro
zahle)?

Ich dachte, mit dem 40006Jobber zahlst du nicht in Versicherungen ein=
E0
Du hast vielleicht auch noch die Pflicht, darüber zu informieren, dass =

ein 4000-Job auch ohne Extrabeiträge in die GRV rentennützlich ist,=
0
schließlich bist du der Arbeitgeber und kannst eine kostenlose0
Minijob-Hotline oder die DRV Schund anrufen. Und wie du darauf kommst,0
der AN dürfte seine Krankenkasse nach einem Arbeitgeberwechsel sofort0
wieder frei wählen, ist auch stark erklärungsbedürftig.


zwangsneurotiker
22.05.2007 - 10:19
IMHO ja, denn die 13% KV (bei <D400 EUR) fallen nur für gesetzlich
Versicherte an. Sollte der AN also privat oder gar nicht versichert
sein, kannst Du Dir die sparen.

30%, nix "sparen". Und ihr wisst genau, wofür ihr dieses Schutzgeld0
"zahlt".





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