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Bernd Krammer
21.05.2007 - 12:49
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzen geheiratet. Meine Frau wohnt in 6sterreich.
Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern wollte.
Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine
Deutsche Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

Stimmt, das? Bzw gibt es eine Möglichkeit doch in eine bessere
Steuerklasse zu kommen?

Vielen Dank im vorraus.
Gruß
Bernd


Heiko Adams
21.05.2007 - 13:14
Am Mon, 21 May 2007 03:49:38 -0700 schrieb Bernd Krammer:

Hallo zusammen,
...

Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern wollte.
Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine Deutsche
Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

...

*Welches* Fräulein hast Du gefragt? Das Fräulein beim Finanzamt, beim
Steuerberater ...?

PS: Wenn das Finanzamt sagt, "geht nicht", dann ist das meistens auch so,
aber meistens ist eben nicht immer.

Gruß

Heiko

Achim Waldek
21.05.2007 - 13:51
Heiko Adams schrieb:
Am Mon, 21 May 2007 03:49:38 -0700 schrieb Bernd Krammer:

Hallo zusammen,
...

Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern wollte.
Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine Deutsche
Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

...

*Welches* Fräulein hast Du gefragt? Das Fräulein beim Finanzamt, beim
Steuerberater ...?

PS: Wenn das Finanzamt sagt, "geht nicht", dann ist das meistens auch so,
aber meistens ist eben nicht immer.

Die Aussage des Fräuleins ist richtig, die begründung falsch. Um Klasse
II zu bekommen, muss man zusammen veranlagt werden. und dazu wiederum
muss man zusammen leben.
Also. Keine gemeinsame Wohnung, keine zusammenveranlagung keine STKL III
So einfach geht das :)
gruß

Bernd Krammer
21.05.2007 - 13:55
On May 21, 1:14 pm, Heiko Adams <heiko.ad...@gmx.de> wrote:
Am Mon, 21 May 2007 03:49:38 -0700 schrieb Bernd Krammer:

> Hallo zusammen,
> ...

> Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern woll=
te.
> Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine Deuts=
che
> Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

> ...

*Welches* Fräulein hast Du gefragt? Das Fräulein beim Finanzamt, beim
Steuerberater ...?

PS: Wenn das Finanzamt sagt, "geht nicht", dann ist das meistens auch so,
aber meistens ist eben nicht immer.

Gruß

Heiko

Servus Heiko,
das Fräulein vom Gemeindeamt, wo ich die Lohnsteuerkarte ändern lassen
wollte.
Ich habe mal gegooglet und sie scheint tatsälich recht zu haben:
Steuerklasse 1:
Verheiratete, die aber von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen im
Inland lebenden Ehegatten
dauernd getrennt leben, oder für verheiratete Arbeitnehmer, deren
Ehegatte im Ausland wohnt,
unter:
http://www.steuerwiki.net/index.php/Lohnsteuerklassen
Da meine Frau zur Zeit Alleinerziehend ist und nicht arbeitet, wollte
das AMS (Arbeitsamt in 6sterreich) meine Einkommensnachweise.
Und Prompt werden alle Zahlungen eingestellt.

Das eine Zählt das andere nicht. Ich dachte in der EU ist alles ein
Topf.

Bin etwas verärgert.
Bernd

PS: Wenn jemand einen Rat weiß, bin für jeden Tipp dankbar damit es
wenigstens Finanziell wie vor der Heirat bleibt.



Achim Waldek
21.05.2007 - 14:03
Bernd Krammer schrieb:

Servus Heiko,
das Fräulein vom Gemeindeamt, wo ich die Lohnsteuerkarte ändern lassen
wollte.
Ich habe mal gegooglet und sie scheint tatsälich recht zu haben:
Steuerklasse 1:
Verheiratete, die aber von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen im
Inland lebenden Ehegatten
dauernd getrennt leben, oder für verheiratete Arbeitnehmer, deren
Ehegatte im Ausland wohnt,
unter:
http://www.steuerwiki.net/index.php/Lohnsteuerklassen
Da meine Frau zur Zeit Alleinerziehend ist und nicht arbeitet, wollte
das AMS (Arbeitsamt in Österreich) meine Einkommensnachweise.
Und Prompt werden alle Zahlungen eingestellt.

Das eine Zählt das andere nicht. Ich dachte in der EU ist alles ein
Topf.


Das hat nix mit der EU zu tun. Unterhaltspflichtig biste immer gegenüber
Deiner Frau. Daher hat das AMS zurecht die Zahlung eingestellt.

Bin etwas verärgert.

habt ihr die Konsequenzen der Heirat nicht bedacht?
Wieso habt ihr überhaupt geheiratet?

PS: Wenn jemand einen Rat weiß, bin für jeden Tipp dankbar damit es
wenigstens Finanziell wie vor der Heirat bleibt.

dA SEH ICH WENIG cHNACEN
GRU?

Kathinka Wenz
21.05.2007 - 14:21
Bernd Krammer <bernd.email@anonym; wrote:

Da meine Frau zur Zeit Alleinerziehend ist und nicht arbeitet, wollte
das AMS (Arbeitsamt in Österreich) meine Einkommensnachweise.
Und Prompt werden alle Zahlungen eingestellt.

Das eine Zählt das andere nicht. Ich dachte in der EU ist alles ein
Topf.

Es wäre nicht anders, wenn sie in Deutschland dauernd getrennt von dir
leben würde.

Bin etwas verärgert.

Wieso? Wenn deine Frau eh nicht arbeitet, kann sie auch zu dir ziehen,
und schon bekommst du die bessere Lohnsteuerklasse.

Sowas sind übrigens Dinge, über die man sich besser vor der Hochzeit
informiert. Das lässt sich nämlich auch rauskriegen, solange man noch
ledig ist.

Gruß, Kathinka


Bernd Krammer
21.05.2007 - 15:50

On May 21, 2:21 pm, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:
Bernd Krammer <bernd.kram...@gmail.com> wrote:
> Da meine Frau zur Zeit Alleinerziehend ist und nicht arbeitet, wollte
> das AMS (Arbeitsamt in 6sterreich) meine Einkommensnachweise.
> Und Prompt werden alle Zahlungen eingestellt.
> Das eine Zählt das andere nicht. Ich dachte in der EU ist alles ein
> Topf.

Es wäre nicht anders, wenn sie in Deutschland dauernd getrennt von dir
leben würde.

> Bin etwas verärgert.

Wieso? Wenn deine Frau eh nicht arbeitet, kann sie auch zu dir ziehen,
und schon bekommst du die bessere Lohnsteuerklasse.

Sowas sind übrigens Dinge, über die man sich besser vor der Hochzeit
informiert. Das lässt sich nämlich auch rauskriegen, solange man noch
ledig ist.

Gruß, Kathinka

Servus Kathinka,
wir haben eine Tochter die zur Zeit aufs Stift St. Paul geht. Und ich
würde Sie nur ungerne da rausnehmen, da meiner Meinung nach die
Schulbildung in 6 doch besser ist als in Deutschland. Hinzu kommt das
ich ja immerhin noch mein Haus und etwas Grund dort habe, das ich
ungerne unbewohnt liese. Ihre Oma benötigt durch ihr hohes Alter auch
unterstützung. Mein Ziel ist es irgendwann nach 6sterreich zu ziehen,
nur leider sieht es mit entsprechender bezahlter Arbeit schlecht aus.

Die Entscheidung habe ich ja nicht an der Steuer festgemacht, ich
dachte halt nur nicht das ich hinterher mit minus raus gehe. Ich
pendle schon seit Jahren jedes WE zwischen 6 und D (800km), was ja
auch nicht billig ist, aber auch nicht von der Steuerabsetzbar ist.
(Sagt man mir).

Naja wieder was gelernt.
Danke für die Antworten
Hm für mich hat sich bis heute immer Getrenntlebend angehört wie in
Scheidung lebend. Man lernt nie aus.

Gruß
Bernd




Achim Waldek
21.05.2007 - 16:21
Bernd Krammer schrieb:

nur leider sieht es mit entsprechender bezahlter Arbeit schlecht aus.

Die Entscheidung habe ich ja nicht an der Steuer festgemacht, ich
dachte halt nur nicht das ich hinterher mit minus raus gehe. Ich
pendle schon seit Jahren jedes WE zwischen Ö und D (800km), was ja
auch nicht billig ist, aber auch nicht von der Steuerabsetzbar ist.
(Sagt man mir).

Naja wieder was gelernt.
Danke für die Antworten
Hm für mich hat sich bis heute immer Getrenntlebend angehört wie in
Scheidung lebend. Man lernt nie aus.

Du solltest dringend einen Steuerberater aufsuchen.
Spontan fallen mir folgende Dinge ein:
unterhaltszahlungen an die Ehefrau
unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter
...
sicher kannste das ein oder andere steuerlich geltend machen. Aber wie
gesagt- frage bei einem SB nach.
gruß

"Uwe Schmitz"
21.05.2007 - 18:11
Bernd Krammer wrote:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzen geheiratet. Meine Frau wohnt in Österreich.
Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland.


Stelle Deine Frage doch einmal in dieser Newsgroup:

de.soc.recht.steuern+buchfuehrung



Uwe


"Uwe Schmitz"
21.05.2007 - 18:18
Bernd Krammer wrote:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzen geheiratet. Meine Frau wohnt in Österreich.
Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern wollte.
Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine
Deutsche Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

Stimmt, das? Bzw gibt es eine Möglichkeit doch in eine bessere
Steuerklasse zu kommen?

Lies mal diesen Text durch:

A. Rechtslage nach deutschem Steuerrecht
1. Nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997 können nicht dauernd getrennt lebende
Ehegatten auf Antrag gemäß § 26 EStG 1997 zusammenveranlagt werden, wenn nur
einer von ihnen die Voraussetzungen der unbeschränkten
Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG 1997 oder der "fiktiven
unbeschränkten Einkommensteuerpflicht" nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 erfüllt.
Voraussetzung ist zum einen, dass der unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatte
Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates ist und der andere Ehegatte seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im EU/EWR-Ausland hat. Zum anderen
sind die Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 1997 zu beachten.
Hierbei ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Betrag
von 12 000 DM zu verdoppeln ( § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 1997 ).
a) Eine Zusammenveranlagung ist danach nur dann möglich, wenn entweder die
Einkünfte beider Ehegatten im Kalenderjahr mindestens zu 90 v.H. der
deutschen Einkommensteuer unterliegen (sog. relative Wesentlichkeitsgrenze)
oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den
Betrag von 24 000 DM nicht übersteigen (sog. absolute
Wesentlichkeitsgrenze). Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer
unterliegenden Einkünfte muss zudem gemäß § 1a Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz
4 EStG 1997 durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen
Ausländerbehörde nachgewiesen werden.

Danach sieht es aber gut aus mit Steuerklasse III bzw. Zusammenveranlagung
in Deutschland.


Uwe


Bernd Krammer
21.05.2007 - 20:59
Servus Uwe,
vielen Dank für den Text. Auch wenn ich auf den ersten Blick ein wenig
überfordert bin.
Ich werde mir den Text notiern und mal einen Steuerberater aufsuchen.

Nochmals 1000 Dank, Du hast mir ein wenig den Abend gerettet.

Gruß
Bernd

PS. Ich werde mal in de.soc.recht.steuern+buchfuehrung posten.
(Hoffentlich worft man mir kein doppelpost vor)




On 21 Mai, 18:18, "Uwe Schmitz" <vornamen_ersetzen.schmi...@gmx.de>
wrote:
Bernd Krammer wrote:
> Hallo zusammen,
> ich habe vor kurzen geheiratet. Meine Frau wohnt in 6sterreich.
> Ich selbst habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

> Nun sagt mir das Fräulein, als ich meine Lohnsteurkarte ändern woll=
te.
> Geht nicht, sie müssen auf Klasse I bleiben wen Ihre Frau keine
> Deutsche Steurkarte hat. Ich denke wir sind in der EU?

> Stimmt, das? Bzw gibt es eine Möglichkeit doch in eine bessere
> Steuerklasse zu kommen?

Lies mal diesen Text durch:

A. Rechtslage nach deutschem Steuerrecht
1. Nach 7 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997 können nicht dauernd getrennt leb=
ende
Ehegatten auf Antrag gemäß 7 26 EStG 1997 zusammenveranlagt werden,=
wenn nur
einer von ihnen die Voraussetzungen der unbeschränkten
Einkommensteuerpflicht nach 7 1 Abs. 1 EStG 1997 oder der "fiktiven
unbeschränkten Einkommensteuerpflicht" nach 7 1 Abs. 3 EStG 1997 erf=
üllt.
Voraussetzung ist zum einen, dass der unbeschränkt steuerpflichtige Ehe=
gatte
Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates ist und der andere Ehegatte sein=
en
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im EU/EWR-Ausland hat. Zum anderen
sind die Einkunftsgrenzen des 7 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 1997 zu beachten.
Hierbei ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Betr=
ag
von 12 000 DM zu verdoppeln ( 7 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 1997 ).
a) Eine Zusammenveranlagung ist danach nur dann möglich, wenn entweder =
die
Einkünfte beider Ehegatten im Kalenderjahr mindestens zu 90 v.H. der
deutschen Einkommensteuer unterliegen (sog. relative Wesentlichkeitsgrenz=
e)
oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte d=
en
Betrag von 24 000 DM nicht übersteigen (sog. absolute
Wesentlichkeitsgrenze). Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer
unterliegenden Einkünfte muss zudem gemäß 7 1a Abs. 1 i.V.m. 7 =
1 Abs. 3 Satz
4 EStG 1997 durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen
Ausländerbehörde nachgewiesen werden.

Danach sieht es aber gut aus mit Steuerklasse III bzw. Zusammenveranlagung
in Deutschland.

Uwe






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