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Unterscheidung "Probezeit"
Nicolas Schmidtmann
31.05.2007 - 11:14
31.05.2007 - 11:14
als Berufsanfänger bekommt man ja immer einen Arbeitsvertrag mit
"Probezeit", in diesem Falle ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6
Monaten Probezeit.
Nun frage ich mich, was "Probezeit" eigentlich juristisch vom
Arbeitsrecht her in der Praxis bedeutet.
So habe ich zum Beispiel gefunden:
§4 BUrlG: Wartezeit
"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen
des Arbeitsverhältnisses erworben."
Okay, also ich habe in der Probezeit noch keinen Urlaubsanspruch.
Welche Unterschiede gibt es sonst noch? Ich habe ja schon volles Gehalt,
und in der zweiten Jahreshälfte gibt es m.W. ja auch -wenn überhaupt-
nur sehr kurze Kündigungsfristen. Also wäre es für den Arbeitgeber kaum
schwieriger mich im 8 Monat als im 5 Monat zu feuern, oder?
Warum also "Probezeit"?
Vielen Dank für alle Hinweise im voraus!
Nico
Magnus Wallwitz
31.05.2007 - 11:50
31.05.2007 - 11:50