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GEZ-Abmeldung

Dietz Proepper
02.06.2007 - 08:50
Hi,

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um die
Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus der
Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen Dreizeiler.
Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom Gesetzgeber"
verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben. Achja, in dem Schreiben
war natürlich ein Grund vermerkt.

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den entsprechenden
Gesetzen verfügbar hat...

Danke schonmal.

Fabian Wolf
02.06.2007 - 09:50
Dietz Proepper wrote:

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um
die Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus
der Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen
Dreizeiler. Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom
Gesetzgeber" verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben. Achja,
in dem Schreiben war natürlich ein Grund vermerkt.

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den
entsprechenden Gesetzen verfügbar hat...

RGebStV § 3 II, Nr 9
http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf

Ekkehard Schwarz
02.06.2007 - 09:51
Dietz Proepper schrieb:

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den entsprechenden
Gesetzen verfügbar hat...

<http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html>

Weitere Informationen zur Abmeldung und das passende Formular gibt es
hier:
<http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html>

Gruß
E.S.

Dietz Proepper
02.06.2007 - 10:06
Fabian Wolf wrote:

Dietz Proepper wrote:

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um
die Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus
der Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen
Dreizeiler. Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom
Gesetzgeber" verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben. Achja,
in dem Schreiben war natürlich ein Grund vermerkt.

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den
entsprechenden Gesetzen verfügbar hat...

RGebStV § 3 II, Nr 9
http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf

Man dankt.

Wolfgang Gerber
02.06.2007 - 10:47

Dietz Proepper schrieb:

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um die
Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus der
Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen Dreizeiler.
Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom Gesetzgeber"
verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben.

So ein Quatsch! Der einzige Grund, den du sagen musst ist, daß du
keine anmeldepflichtigen Geräte mehr zum Empfang bereithältst.

Achja, in dem Schreiben
war natürlich ein Grund vermerkt.

welcher?

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den entsprechenden
Gesetzen verfügbar hat...

Du bist verpflichtet zu melden, wenn du Geräte bereithältst. Dazu
gehören (Auto-)Radio, Fernseher und jetzt auch Internetcomputer. Auch
Handy mit Internet oder Radio!

Hast du keines davon, brauchst du nur anzugeben, daß du KEINE Geräte
(mehr) zum Empfang bereithältst.

OB du dazu auch umgezogen bist oder dein Geraffel verkauft oder
verschrottet hast etc. geht keinen was an.

Und wenn du einmal abgemeldet bist brauchst du auf weitere Fragen und
Droh- und Bettelbriefe garnicht mehr antworten.

Du must laut Gesetz (eindeutig) nur Angaben machen wenn du die
Bedingungen erfüllst. Also Geräte hast.

Ich hatte z.B. merhfach das Problem mit denen beim Zusammenzug mit
einer Lebensgemeinschaft. D.h. der alte Haushalt wurde aufgelöst und
zur Freundin gezogen. Die bereits angemeldet war. Also alles Alte
abgemeldet und gut.

Die wollten zwar immer wieder und pentrant den Namen der Freundin und
ihre Anmeldenummer. Das gibg oft bis über ein Jar lang. Mit teils
massiven (ilegalen) Drohungen. Haben Sie aber nie bekommen und geht
sie auch nichts an.

Alles rechtlich Relevante findest du auf der GEZ-Seite.

Oder schau im Rundfunkstaatsvertrag. Z.B.
http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html




Gruss Wolfgang

--
Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt
das Wort NGANTWORT enthalten.


kscheller
02.06.2007 - 11:10
Dietz Proepper <email@anonym; wrote:

Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom Gesetzgeber"
verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben.

Normal.

War bei Nellis Auszug genauso. Ich habe nicht reagiert (nach außen hin.
Innerlich hab ich mich aufgeregt über die Säcke).

Nach dem Schreiben war bereits Ruhe.

Servus,
Konni
--
Spargelzeit! Geschichten und Rezepte:
http://www.roterochs.de/spargel-info/

Maik Zumstrull
02.06.2007 - 11:19

Ekkehard Schwarz wrote:

Dietz Proepper schrieb:

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den
entsprechenden Gesetzen verfügbar hat...

<http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html>

Weitere Informationen zur Abmeldung und das passende Formular gibt es
hier:
<http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html>

Direkt auf die Quelle zu verweisen, ist zwar im allgemeinen empfehlenswert;
jedoch dann nicht, wenn die Quelle dafür bekannt ist, offen zu lügen.

Auf der verlinkten Seite z.B.:

| Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich
| eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang
| bereithalten. Eine bloߟe Kündigung oder Erklärung, es würden keine
| Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.

Das ist bekanntlich Unsinn -- oder zumindest so verschwurbelt formuliert,
dass sich nichts sinnvolles mehr daraus lesen lässt. Die Tatsache, dass
keine Geräte mehr bereitgehalten werden, ist eine Tatsache, aus der
hervorgeht, dass keine Geräte mehr bereitgehalten werden. Mehr als "die
Geräte sind weg" muss man als "Grund der Abmeldung" nicht erklären.

Auch das dort netterweise angebotene Formular ist nur bedingt nützlich.
Einschlägigen Erfahrungsberichten von Leuten, die den Abmeldekampf hinter
sich haben, zufolge, ist mit dem Formular quasi garantiert, dass die
Abmeldung mit fragwürdiger Begründung oder einfach grundlos abgelehnt wird
und weiter abgebucht (so man dumm genug war, eine Einzugsermächtigung zu
erteilen). Erfolgschancen hat man danach nur, wenn man das offizielle
Formular gerade nicht verwendet.

Unabhängig davon zum letzten Satz auf der Seite:

| Eine Abmeldung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn sie mit einer
| qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Das ist zwar rechtlich vollkommen richtig; aber findet sich jemand, der
optimistisch genug ist, zu glauben, dass eine solche eMailabmeldung den
Hauch einer Chance auf Erfolg hätte?

Wenn da nicht sowieso die eMailadresse permanent nach /dev/null geschickt
wird, was ich vermute, dann kann mir doch keiner erzählen, dass die Leute
(oder irgendeine andere staatliche oder halbstaatliche Stelle) a) ein
eMailprogramm haben, das weiߟ, was S/MIME ist, b) wissen würden, wie man
ein solches Programm bedient und c) das dann auch tun würden.

Das Signaturgesetz ist noch immer ein schlechter Witz.


Kurt Guenter
02.06.2007 - 11:22
Dietz Proepper <email@anonym; schrieb:

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus der
Wohnung ausgezogen bin.

das hast Du ja wohl nicht als Grund angegeben?

Verwendet habe ich hierzu einen formlosen Dreizeiler.

Warum verschweigst Du die Formulierung?

Achja, in dem Schreiben war natürlich ein Grund vermerkt.

Warum verschweigst du den mitgeteilten Grund?

Solange du den Fernseher noch hast, bist Du gebührenpflichtig! Egal ob
du ausgezogen bist oder nicht!

Der einzige akzeptierte Grund ist, dass Du KEIN Gerät zum Empfang
bereithälst!


Kurt Guenter
02.06.2007 - 11:23
Wolfgang Gerber <email@anonym; schrieb:

So ein Quatsch! Der einzige Grund, den du sagen musst ist, daß du
keine anmeldepflichtigen Geräte mehr zum Empfang bereithältst.

und genaus DAS wird er nicht gesagt haben sondern nur "Auszug aus der
Wohnung". Somit liegt keine gültige Abmeldung vor!



Ekkehard Schwarz
02.06.2007 - 12:50
Maik Zumstrull schrieb:

Ekkehard Schwarz wrote:

<http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html>

Weitere Informationen zur Abmeldung und das passende Formular gibt es
hier:
<http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html>

Direkt auf die Quelle zu verweisen, ist zwar im allgemeinen empfehlenswert;
jedoch dann nicht, wenn die Quelle dafür bekannt ist, offen zu lügen.

Solche Quellen würde ich auch nicht angeben.

Auf der verlinkten Seite z.B.:

| Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich
| eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang
| bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine
| Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.

Das ist bekanntlich Unsinn -- oder zumindest so verschwurbelt formuliert,
dass sich nichts sinnvolles mehr daraus lesen lässt. Die Tatsache, dass
keine Geräte mehr bereitgehalten werden, ist eine Tatsache, aus der
hervorgeht, dass keine Geräte mehr bereitgehalten werden. Mehr als "die
Geräte sind weg" muss man als "Grund der Abmeldung" nicht erklären.

Nach § 3(2) RGebStV hat der Rundfunkteilnehmer den Grund der Abmeldung
anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. Nichts anderes schreibt IMHO
die GEZ hier, sie zieht nur nur die Frage nach dem Nachweis bereits in
die Abmeldung vor, was aber zur Vermeidung unnötiger Rückfragen auch
im Interesse des Abmeldenden sein dürfte.

Auch das dort netterweise angebotene Formular ist nur bedingt nützlich.
Einschlägigen Erfahrungsberichten von Leuten, die den Abmeldekampf hinter
sich haben, zufolge, ist mit dem Formular quasi garantiert, dass die
Abmeldung mit fragwürdiger Begründung oder einfach grundlos abgelehnt wird

Kann ich nicht bestätigen.
Meine bisherigen Abmeldungen wurden bisher immer anstandslos
bearbeitet und bestätigt.

und weiter abgebucht (so man dumm genug war, eine Einzugsermächtigung zu
erteilen).

Was ist daran dumm? Eine zu Unrecht erfolgte Lastschrift kann man
bekanntlich problemlos zurückgeben. Und im voraus zuviel bezahlte
Beträge wurden mir bisher von der GEZ immer korrekt gutgeschrieben.

Erfolgschancen hat man danach nur, wenn man das offizielle
Formular gerade nicht verwendet.

NACK.

Gruß
E.S.

Wolfgang Gerber
02.06.2007 - 13:12

Ekkehard Schwarz schrieb:


>Auf der verlinkten Seite z.B.:
>
>| Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich
>| eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang
>| bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine
>| Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
>
>Das ist bekanntlich Unsinn -- oder zumindest so verschwurbelt formuliert,
>dass sich nichts sinnvolles mehr daraus lesen lässt. Die Tatsache, dass
>keine Geräte mehr bereitgehalten werden, ist eine Tatsache, aus der
>hervorgeht, dass keine Geräte mehr bereitgehalten werden. Mehr als "die
>Geräte sind weg" muss man als "Grund der Abmeldung" nicht erklären.

Nach § 3(2) RGebStV hat der Rundfunkteilnehmer den Grund der Abmeldung
anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.

wörtlich:

"9. Grund der Abmeldung (Haushaltsauflösung oder sonstige
Ereignisse)."

Also muss man nur schreiben: "Wegen Nichtbereithaltung von
Empfangsgeräten ab dem xxx ....."

Damit ist diesem Punkt bereits genüge getan! Er muss nicht
spezifiziert werden.

Und den Nachweis, daß die Geräte "weggefallen" sind kann man ja
notfalls erbringen. Z.B. den Kontrolleur einladen sich davon zu
überzeugen.

Nichts anderes schreibt IMHO
die GEZ hier, sie zieht nur nur die Frage nach dem Nachweis bereits in
die Abmeldung vor, was aber zur Vermeidung unnötiger Rückfragen auch
im Interesse des Abmeldenden sein dürfte.

>Auch das dort netterweise angebotene Formular ist nur bedingt nützlich.
>Einschlägigen Erfahrungsberichten von Leuten, die den Abmeldekampf hinter
>sich haben, zufolge, ist mit dem Formular quasi garantiert, dass die
>Abmeldung mit fragwürdiger Begründung oder einfach grundlos abgelehnt wird

Kann ich nicht bestätigen.

Ich schon - mehrfach. Bei fast jedem Umzug!

Meine bisherigen Abmeldungen wurden bisher immer anstandslos
bearbeitet und bestätigt.

schön - dann bist du die berühmte Ausnahme. Alle Leute die ich kenne
hatten bereits Probleme mit der GEZ. In irgend einer Art und Weise.
Meist eben bei Umzug und/oder Änderungen im Haushalt z.B. durch Heirat
etc.

Und Korrespondenz mit der GEZ ist ein Drama. Meist nur Volltrottel auf
der anderen Seite! Ich kann diese Behauptung auch belegen. Soviel
Schwachsinnsantworten wie ich von denen schon bekommen habe - das ist
unglaublich. Man könnte meinen da sind nur Scripte am werkeln.

>und weiter abgebucht (so man dumm genug war, eine Einzugsermächtigung zu
>erteilen).

Was ist daran dumm?

Weil es mehr Arbeit macht Geld zurückbuchen zu lassen als selbst z.B.
per Onlinebanking automatisch zu überweisen

Ich entscheide wann ich z.B. von welchem Konto überweise.



Gruss Wolfgang

--
Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt
das Wort NGANTWORT enthalten.


"Dee Kay"
02.06.2007 - 16:00
Du mußt denen leider oft mehrfach mitteilen ( GEZ-Zermürbungstaktik ), dass
du keine Geräte mehr hast und schreib gleich dazu, dass sie nicht berechtigt
sind, weitere Auskünfte zu verlagen, evtl auch gleich die enstprechenden
Verweise auf den Staatsvertrag und die vorhandene Rechtsschutzversicherung
;) Netterweise kann man dazuschreiben, dass man die Anlagen aufgrund eines
Defektes OHNE NACHWEIS entsortgt hat, dann gehts meist schneller. Schlimm
genug, dass die Bande in Köln sich erdreistet, die Aussagen der
Abmeldewilligen anzuweifeln. Es gibt nebenbei so ca. 10 Abmeldegründe, die
von
denen meist anerkannt werden. Zu finden unter
http://www.gez-abschaffen.de/Abmeldegruende.htm
Gegen diesen GEZ-Abzockverien sollte man mal was gegen tun, das Verhalten
der Mitarbeiter
und der Gez-Beauftragten ist ja schon meist sehr nah an der Illegalität.
Aber unser Staat will es ja so.

"Dietz Proepper" <email@anonym; schrieb im Newsbeitrag
news:1207854.HsG2cSGemail@anonym...
Hi,

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um
die
Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus
der
Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen
Dreizeiler.
Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom Gesetzgeber"
verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben. Achja, in dem
Schreiben
war natürlich ein Grund vermerkt.

Da wollte ich jetzt fragen, ob wohl jemand einen Pointer zu den
entsprechenden
Gesetzen verfügbar hat...

Danke schonmal.



Dietz Proepper
02.06.2007 - 19:18
Wolfgang Gerber wrote:


Dietz Proepper schrieb:

man verzeihe mir, wenn meine Frage bereits vielfach geklärt wurde, bin um
die Uhrzeit zu dumm zum Googlen...

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus der
Wohnung ausgezogen bin. Verwendet habe ich hierzu einen formlosen
Dreizeiler. Nun erhalte ich ein Schreiben von der GEZ, ich sei "vom
Gesetzgeber" verpflichtet, einen Grund für die Abmeldung anzugeben.

So ein Quatsch! Der einzige Grund, den du sagen musst ist, daß du
keine anmeldepflichtigen Geräte mehr zum Empfang bereithältst.

*g* das sollte sich bei einer Abmeldung so oder so von selbst verstehen.

Achja, in dem Schreiben
war natürlich ein Grund vermerkt.

welcher?

Wohnungsauflösung.

Dietz Proepper
02.06.2007 - 19:20
Kurt Guenter wrote:

Wolfgang Gerber <email@anonym; schrieb:

So ein Quatsch! Der einzige Grund, den du sagen musst ist, daß du
keine anmeldepflichtigen Geräte mehr zum Empfang bereithältst.

und genaus DAS wird er nicht gesagt haben sondern nur "Auszug aus der
Wohnung". Somit liegt keine gültige Abmeldung vor!

Er hat wörtlich geschrieben "melde ich die unter der obigen Teilnehmernummer
gemeldeten Geräte aufgrund von Wohnungsauflösung ab."

Auf die fehlende Grundangabe haben mich die Herrschaften erst bei meiner
Nachfrage hingewiesen.

Dietz Proepper
02.06.2007 - 19:24
Kurt Guenter wrote:

Dietz Proepper <email@anonym; schrieb:

Also, ich habe vor einigen Wochen einen Fernseher abgemelder, da ich aus der
Wohnung ausgezogen bin.

das hast Du ja wohl nicht als Grund angegeben?

Doch. Genau dies. Der Fernseher war Teil der Wohnungseinrichtung, die ich nicht
mitgenommen habe. Was die GEZ aber letzten Endes wenig angeht.

Verwendet habe ich hierzu einen formlosen Dreizeiler.

Warum verschweigst Du die Formulierung?

Weil sie reichlich irrelevant ist?

Achja, in dem Schreiben war natürlich ein Grund vermerkt.

Warum verschweigst du den mitgeteilten Grund?

Weil ich ihn oben bereits genannt habe?

Solange du den Fernseher noch hast, bist Du gebührenpflichtig! Egal ob
du ausgezogen bist oder nicht!

Falsch. Solange ich ihn noch zum Empfang bereit halte.

Der einzige akzeptierte Grund ist, dass Du KEIN Gerät zum Empfang
bereithälst!

Tja. Wenn die Herrschaften der GEZ über Deine Reflektionsfähigkeit verfügten...




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