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Ebay:Ware wird nach 10 Tagen wegen Abmeldung weiterversteigert...

"Andreas Seiffert"
15.11.2007 - 11:47
Hallo,

Wie sind die Aussichten, wenn von einem privaten VK ein Produkt ersteigert
wird und der Käufer erst nach 10 Tagen (und zwischenzeitlicher
Ebayabmeldung)
den VK anmailt, das Produkt nun bezahlen zu wollen, dies der VK aber ablehnt
mit der Begründung, das Gerät ist schon erneut versteigert und verschickt
worden.
Imho ist eine E-Mail mit Fristsetzung undd Androhung des Rücktritts vom
Kaufvertrag die korrekte Vorgehensweise für den VK.
Wie sind die Chancen auf Schadenersatz bzw. auf Lieferung des Produkts ?

mfg
Andreas




Lars Friedrich
15.11.2007 - 12:42
Andreas Seiffert schrieb:
Imho ist eine E-Mail mit Fristsetzung undd Androhung des Rücktritts vom
Kaufvertrag die korrekte Vorgehensweise für den VK.

Und was wäre die korrekte Vorgehensweise für den K gewesen? Na?

Wie sind die Chancen auf Schadenersatz bzw. auf Lieferung des Produkts ?

0

Grüße,
Lars Friedrich

claus-usenet-20071115
15.11.2007 - 19:39
Andreas Seiffert <email@anonym; schrieb/wrote:
Wie sind die Aussichten, wenn von einem privaten VK ein Produkt
ersteigert wird und der Käufer erst nach 10 Tagen (und
zwischenzeitlicher Ebayabmeldung) den VK anmailt, das Produkt nun
bezahlen zu wollen,

Beides ändert nichts an der Gültigkeit des Kaufvertrags.

Imho ist eine E-Mail mit Fristsetzung undd Androhung des Rücktritts
vom Kaufvertrag die korrekte Vorgehensweise für den VK.

Eine Frist muss gesetzt werden, die Ablehungsandrohung ist nicht mehr
notwendig, § 323 Abs. 1 BGB. Die Frist muss aber auch angemessen sein;
14 Tage sollten es schon sein.

Das geht natürlich auch nur, wenn ausdrücklich Vorkasse vereinbart
(wovon ich mal ausgehe, wenn nicht "Nachname" oder "Rechnung" angegeben
war, aber darüber, was "Überweisung" bedeutet, kann man sich auch noch
streiten) und der Verkäufer hat seinerseits das Notwendige getan (also
z.B. die Bank-verbindung genannt) hat.

Wie sind die Chancen auf Schadenersatz bzw. auf Lieferung des Produkts ?

Sehr gut. Die Frage ist nur, ob sich das rentiert; schließlich entstehen
ggf. ja auch Gerichtskosten, die erst einmal vorgestreckt werden müssen.

Wenn man natürlich ohnehin schon gegen eine (ungerechtfertigte) rote
Bewertung vorgeht...

Claus

"Harald Hengel"
15.11.2007 - 19:54
Andreas Seiffert schrieb:

Wie sind die Aussichten, wenn von einem privaten VK ein Produkt
ersteigert wird und der Käufer erst nach 10 Tagen (und
zwischenzeitlicher Ebayabmeldung)

Wer war abgemeldet, Käufer oder Verkäufer?

den VK anmailt, das Produkt nun bezahlen zu wollen, dies der VK aber
ablehnt mit der Begründung, das Gerät ist schon erneut versteigert
und verschickt worden.

Auf was soll ein Vk warten, wenn ein Mitglied abgemeldet ist?

Imho ist eine E-Mail mit Fristsetzung undd Androhung des Rücktritts
vom Kaufvertrag die korrekte Vorgehensweise für den VK.
Wie sind die Chancen auf Schadenersatz bzw. auf Lieferung des
Produkts ?

Da Ebay immer mehr Blödsinn verzapft und es den Vertragspartener eher
schwer als leicht macht, seht die Frage im Raum, wie jemand Kontakt zu
einer nicht existenten Person aufnehmen soll, von der er nur den
Ebaynamen kennt.
Oder hat der Vk die Emailadresse?

Warum soll man auf ein abgemeldetes Mitglied warten?

Wenn du eine Currywurst bestellst und vorübergehend den Laden
verlässt, kannst du auch nicht meckern, wenn die 2 Stunden später
verkauft ist.

Oder war der Vk vorübergehend abgemeldet?
Dort wollte ich nur ungern mein Geld überweisen, obwohl ich weiss,
dass Ebay manchmal auch sehr willkürlich sperrt.

Harald
--
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