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Klage wegen fehlender Ware noch nach 1,6 Jahren?
unknown (MSG-ID logged)
12.02.2009 - 11:35
12.02.2009 - 11:35
ein Kunde bestellt Ware, bekommt nur einen Teil geliefert, reklamiert
das, legt Beweis (Gewicht der Sendung stimmt nicht) vor und verschickt
auf Wunsch des Händlers eine "eidesstattliche Erklärung"(*), er habe
nur einen Teil der Ware erhalten.
Nch vielen Mails und der per Post versendeten "eE"(*) stellt sich der
Händler taub. Der Kunde akzeptiert diesen Zustand, da es sich um nicht
hochpreisige Ware handelte.
Nach einer langen Pause des Vergessens beginnt nun der Händler, seine
alten Datenbanken nach potentiellen Empfängern seiner Webezettel zu
durchforsten und versendet per Mail (mit wechselndem Absender) und
Post - in diesem Fall nachvollziehbar - unerwünschte Werbung.
Auf Mails, das abzustellen, reagiert nur sein Bot mit einem Bounce.
Dem Kunde kocht natürlich die Galle doppelt: Einmal wegen dem Betrug
und zum anderen wegen der Werbepost. Am liebsten würde er (neben der
obligatorischen Unterlassungserklärung) eine Klage wegen der
unvollständigen Lieferung machen.
Geht das nach so langer Zeit noch?
Gruß Christian
(*) natürlich war die "eE" Quatsch, das wusste der Kunde auch schon
beim Schreiben derselben.
Stasiak101
12.02.2009 - 12:01
12.02.2009 - 12:01